Welche Trainees erhalten Kindergeld?
Nicht für alle Trainees gibt es Kindergeld
Mein Kind hat nun das Hochschulstudium abgeschlossen und hat die Chance als Trainee in einem Unternehmen zu arbeiten. Hierfür werden allerdings weniger als 7.680 Euro Nettoeinkommen im Jahr gezahlt. Steht mir als Kindergeldberechtigter nun weiterhin Kindergeld zu?
Leider nein, denn ein Hochschulabsolvent wird oftmals als Trainee eingesetzt, um sich vielseitige Kenntnisse in einem Unternehmen anzueignen. Diese Art der Aus- bzw. Weiterbildung ist nicht vergleichbar mit einer herkömmlichen Ausbildung.
Generell hat ein Trainee, vormals Hochschulabsolvent grundsätzlich eine Berufsausbildung absolviert. Die Zeiten als Trainee dauern zumeist 1-2 Jahre an und sind nur gering bezahlt. Sie dienen zur Qualifizierung und Einarbeitung in eine künftige oder spätere Führungsposition. Größere Unternehmen haben so die Chance, sich den jungen Nachwuchs bedingt durch die geringen entstehenden Kosten auszusuchen, zu qualifizieren oder gar auf eine spätere Führungsposition vorzubereiten. Manche Unternehmen bezeichnen diesen verlängerten Zeitraum nach einer Ausbildung auch als verlängerte Probezeit. Dadurch stehen den Unternehmen die Möglichkeit offen, mehrere Trainees gleichzeitig im Betrieb zu führen und sich dann erst in Ruhe entscheiden zu können.
Somit gibt es kein Kindergeld für Hochschulabsolventen, die als vielseitig einsetzbare Nachwuchskraft bzw. Trainee ausgebildet werden. Allerdings erhalten Studenten, die während Ihres Studiums ein studienbegleitendes Traineeprogramm absolvieren weiterhin Kindergeld, da es sich hier noch um eine Ausbildung handelt. Voraussetzung: Das Einkommen liegt unter der vorgegebenen Jahres-Nettoeinkommensgrenze.
Tipp: Unterscheiden Sie generell Trainee nach der Ausbildung bzw. Trainee während des Studium. So können Sie genau zu ordnen, ob Ihnen als Kindergeldberechtigter tatsächlich noch Kindergeld zusteht.
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