GmbH-Gesetz: Keine Änderung des Stammkapitals
Keine Verminderung des Stammkapitals bei der GmbH
Das deutsche GmbH-Gesetz sollte eigens für Existenzgründer und Selbständige gelockert und vereinfacht werden. Aber zu früh gefreut, denn es bleibt alles beim Alten. Die GmbH muss weiterhin mit 25.000 Euro Stammkapital bestückt werden. Geplant war das bisherige Stammkapital auf 10.000 Euro abzusenken. Dies hätte selbstverständlich manch einem Existenzgründer den Start in die Selbständigkeit vereinfacht.
Dennoch sollte jeder Gründungswillige darüber informiert sein, dass diese 25.000 Euro Stammkapital zur Gründung einer GmbH nicht in barem Kapital vorhanden sein müssen. Es muss nicht auf einem Konto ähnlich einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto unantastbar und ruhend gestellt liegen. Das Stammkapital kann in Form von Geschäftsausstattung, d.h. Büromöbel, Maschinen oder sonstigem Inventar investiert sein. Auch Warenbestände gehören zu akzeptablen Vermögenswerten.
Wem aber die herkömmliche GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital zu teuer ist, kann nun ab 01. November 2008 mit der Ein-Euro-GmbH durchstarten. Im Beschluss zum GmbH-Gesetz wurde festgelegt, dass die alte GmbH-Form bei den üblichen 25.000 Euro belassen wird, dafür aber die Ein-Euro-GmbH, auch Unternehmergesellschaft genannt zum 01.11.08 an den Start gehen darf.
Tipp: Lesen Sie in den nächsten Tagen mehr über die Ein-Euro-GmbH und Ihre Vor- bzw. Nachteile.
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