Freiwillige Pflegeversicherung im Ausland (nicht EU) möglich
Deutsche im Ausland, nicht EU: Freiwillige Pflegeversicherung in Deutschland möglich
Deutsche, die im Ausland leben, dürfen unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen in die deutsche freiwillige Pflegeversicherung einzahlen.
Wer darf in die freiwillige Pflegeversicherung einzahlen? Dies ist eine oft gestellte Frage und lässt sich nicht ganz einfach beantworten. Leben Deutsche im EU-Ausland, haben diese keine Möglichkeit eine freiwillige Einzahlung in die Pflegekasse zu leisten. Durch die angestellte Tätigkeit im EU-Land besteht in der Regel dadurch schon eine Pflegeversicherung. Die doppelte Einzahlung in die Pflegeversicherung und im deutschen Heimatland ist also nicht möglich.
Diese Vorkehrungen sind durch das Europäische Gemeinschaftsrecht getroffen worden und schließen die freiwillige Versicherung aus, wenn am Aufenthaltsort schon eine Pflegeversicherung besteht. Das Europäische Gemeinschaftsrecht setzt hierbei die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung gleich. Somit dürfen auch keine doppelten Krankenversicherungen abgeschlossen werden.
Leben Deutsche im Ausland außerhalb der EU, besteht das Recht sich für den späteren Pflegefall freiwillig zu versichern.
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