Anrecht auf Pflegeplatz für sozial bedürftige Menschen
Bedürftige haben ein gesetzliches Anrecht auf einen Pflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung eines kirchlichen Trägers
Viele Altenpflegeheime werden von sozialen oder kirchlichen Einrichtungen, wie Caritas oder sonstigen Institutionen betrieben. Dennoch bleibt bei vielen Bürgern die Frage offen, ob auch sozial bedürftigen Menschen ein Anrecht auf einen Platz in einer solchen Pflegeeinrichtung zusteht. Schließlich ist in der heutigen Zeit und mit der derzeitigen und künftigen Rentensituation mit immer mehr bedürftigen Menschen zu rechnen.
Nach einem aktuellen Beschluss durch das Bundesverfassungsgericht wurde am 17.10.2007 unter AZ.: 2BvR 1095 ein Gerichtsurteil gefällt. Somit wurden diese sozialen und kirchlichen Institutionen mit Pflegeeinrichtung gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Pflegeplätzen für sozial Bedürftige offen zu halten. Die Belegung muss bei Bedarf und freien Pflegeplätzen mit diesen bedürftigen Personen belegt werden.
TIPP: Es besteht generell eine gesetzliche Aufnahmepflicht in Pflegeeinrichtungen kirchlicher Träger.
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