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Kinderbetreuungskosten sind Weiterbildungskosten
Übernahme der Betreuungskosten der Kinder bei Weiterbildungsmaßnahmen
Sind Sie arbeitslos und streben derzeit eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildungsmaßnahme an. Dann bleibt oft bei jungen Eltern bzw. Berufswiedereinsteigern die Frage: Wer übernimmt die Kosten für die Kinderbetreuung?
Kinderbetreuungskosten zählen bei der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Weiterbildungsmaßnahmen zu den Weiterbildungskosten. Übernommen werden die Betreuungskosten für Kinder bis zum Alter von 15 Jahren. Diese sind im Sinne der Arbeitsförderung bis zu diesem Alter aufsichtsbedürftig.
Welche Betreuungskosten sind nun durch die Bundesagentur für Arbeit förderfähig? Hierzu zählen die Kosten für die Betreuung bei der Tagesmutter, im Kindergarten, bei Unterbringung im Hort oder bei Betreuung durch Freunde, Bekannte oder Nachbarn. Die Kostenübernahme ist unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten auf 130 Euro je Kind festgesetzt. Entstehen Mehrkosten durch die Betreuung der Kinder, können diese nicht übernommen werden.
Die Kosten für die Verpflegung des Kindes zählen nicht zu den durch die Agentur für Arbeit geförderten Betreuungskosten. Verpflegungskosten werden generell nicht übernommen.
Tipp: Vergessen Sie nicht bei Antragsangabe die Kosten für die Kinderbetreuungskosten anzugeben!
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