Ferienjob und Hartz IV
Anrechnung des Einkommens bei einen Ferienjob in Hartz IV-Familien
Jugendliche, deren Eltern Hartz IV-Empfänger sind müssen alle Einnahmen aus dem Ferienjob voll angeben. Ausschlaggebend hierfür ist die deutsche Gesetzgebung, die hier eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern als Grundlage nimmt.
Wie wird ein Ferienjob von Kindern aus Hartz IV-Familien tatsächlich berechnet? Das Einkommen aus dem Ferienjob muss voll angegeben werden. Ein kleiner Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich bleibt anrechnungsfrei. Übersteigen die Einkünfte den Freibetrag von 100 Euro monatlich, werden diese zu 80 Prozent mit dem gesamten Einkommen der Bedarfsgemeinschaft verrechnet.
Letztendlich benachteiligt das Hartz IV-Gesetz Schüler aus Hartz IV-Familien. Diese Jugendlichen werden abgestraft, wenn sie einen Ferienjob annehmen. Das Einkommen aus dem Ferienjob wird als Familieneinkommen berechnet.
Berechnungsbeispiel:
Erhält ein Schüler 600 Euro Einkommen durch den Ferienjob, wird ihm ein Grundfreibetrag von 100 Euro nach dem Hartz IV-Gesetz als Eigenbehalt abgezogen. Somit verfügt er über ein bereinigtes Einkommen von 500 Euro. Von diesen 500 EURO werden ihm 80% = 400 Euro auf den Regelsatz der Gesamtfamilie angerechnet. Somit beträgt nun der tatsächliche Verdienst nach Berechnung und Abzug der ARGE 100 Euro. Dem Schüler bleiben für seine Bemühungen 100 Euro Grundfreibetrag und 100 Euro Einkommen = Gesamt 200 Euro erhalten.
Das Einkommen aus dem Ferienjob beträgt 600 Euro. Tatsächlich erhält der Jugendliche jedoch nur 200 Euro für seine geleistete Arbeit in den Ferien. Im Ergebnis ist das Kind für den Lebensunterhalt seiner Familie mit aufgekommen. Der Staat hat dadurch 400 Euro an Hartz IV-Ausgaben gespart.
Ein Schüler, der nicht in einer Hartz IV-Familie lebt kann die Einnahmen aus dem Ferienjob komplett einstreichen. Es fallen keine Sozialabgaben und Steuern an. Somit ist Brutto gleich Nettoeinnahme.
Info: Ferienjob lohnt sich fast nicht für Jugendliche aus Hartz IV-Familien.
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