Berufsausbildungsbeihilfe in wirtschaftlichen Notlagen erhalten
Ausbildung, eigene Wohnung und kein Unterhalt durch die Eltern, dann besteht die Chance Berufsausbildungsbeihilfe zu erhalten
Viele Jugendliche streben eine Ausbildung an, aber aufgrund der geringen Ausbildungsvergütung ist die Umsetzung oftmals nicht möglich. Wiederum andere junge Menschen wohnen auch schon im Teenageralter und während der Ausbildung nicht mehr zu Hause bei Ihren Eltern. Beide Elternteile sind zwar unterhaltspflichtig, können aber aufgrund der eigenen finanziellen Situation keine monatliche Zahlung leisten.
Um die Ausbildung, die in einigen Fällen einen Wohnortwechsel mit sich zieht nicht zu gefährden, besteht der gesetzliche Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Zusätzlich können auch die Kosten für die die auswärtige Unterbringung in einem Wohnheim während des Berufsschulblockunterrichtes oder einer überbetrieblichen Maßnahme beantragt werden. Ebenso die dadurch entstehenden Fahrtkosten. Hier werden dann nur speziell für diese schulischen und überbetrieblichen Maßnahmen während der Ausbildungszeit die Kosten durch die Agentur für Arbeit übernommen. Allerdings unterliegt die Bewilligung generell auch der Einkommensüberprüfung der Eltern und natürlich des Auszubildenden.
Berufsausbildungsbeihilfe wird im individuellen Einzelfall auch gezahlt, wenn persönliche unüberwindbare Differenzen im Elternhaus entstanden sind, die ein Zusammenleben nicht mehr möglich machen. Hier besteht generell die Chance einen Antrag zu stellen.
Der Staat bietet damit die Chance und Möglichkeit auf persönliche Entfaltung und Entwicklung in der Persönlichkeit sowie der freien Berufswahl. Die Ausbildungsbeihilfe wird während einer beruflichen Ausbildung, als auch einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach Überprüfung der Einkommensverhältnisse gewährt.
Berufsausbildungsbeihilfe muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden, also dort wo der Auszubildende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese staatliche Leistung wird auf Antrag erbracht. Wird der Antrag bewilligt, ist die Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückzahlbar. Generell wird erst ab dem Monat der Antragstellung die Ausbildungsbeihilfe gezahlt. Rückwirkend ist eine Gewährung des staatlichen Zuschusses nicht möglich.
TIPP: Möglichst vor Ausbildungsbeginn den Antrag stellen. Der Antrag kann nur in der Agentur für Arbeit abgeholt werden. Eventuell wird er sogar schon gleich mit den persönlichen Daten versehen ausgedruckt, da manche Ämter diesen Antrag nicht mehr in Papierform vorrätig haben.
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