Bis zu 50 Tage im Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Wie Sie fast zwei Monate im Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Wer gerne während den Semesterferien einen Job annehmen möchte, scheut oftmals die hohen Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte müssen im Regelfall Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dadurch bleibt zu wenig Nettolohn übrig. Welche Möglichkeiten bestehen, um diese Abgaben legal zu umgehen?
50 Tage im Jahr darf jeder, egal ob Schüler, Student oder Hausfrau einer Tätigkeit in diesem zeitlichen Umfang nachgehen. Achtet man peinlich genau auf diese knapp zwei Monate, muss nicht in die gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt werden. Auch der Arbeitgeber ist in diesem Fall von den Sozialabgaben freigestellt.
Zeigen Sie bei ihrem Arbeitgeber an, dass Sie in diesem Jahr noch keiner Beschäftigung nachgegangen sind. Bestehen Sie gegebenenfalls bei fehlerhafter Lohnabrechnung auf Ihr Recht und lassen sich die fehlerhaft abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Der Arbeitgeber darf diese in dem vorliegenden Fall nicht einbehalten.
Während der Zeit des Ferienjobs fallen lediglich Steuern an. Aber selbst diese Steuern können Sie am Jahresende durch einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich wieder vom Finanzamt erstattet bekommen. Somit ist während diesem Zeitraum das Bruttoeinkommen fast Nettoeinkommen.
TIPP: Dies gilt auch bei Abgabe der Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber.
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