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Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 voll steuerlich absetzbar
Das Bundesverfassungsgericht schreibt ab 2010 die volle Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge vor
Mit diesem neuen Gesetz sollen nicht nur die Besserverdienenden, sondern auch die unteren Einkommensgruppen steuerliche Entlastung finden. Allerdings werden dadurch mindestens sechs Milliarden Euro Steuerausfälle erwartet.
In diesem Sinne muss der Finanzminister die Mindereinnahmen bei den Steuern anderweitig wieder reinholen. Hier sollen die Besserverdienenden zur Kasse gebeten werden. Zumindest ist es bisher so geplant. Eine endgültige Entscheidung ist hier noch nicht getroffen und es bleibt abzuwarten.
Nutznießer des neuen Gesetzes sind Mitglieder von privaten Krankenversicherungen, als auch Mitglieder aus gesetzlichen Krankenkassen. Die eingezahlten Krankenversicherungsbeiträge werden hier gleichberechtigt behandelt und sind vollständig von der Steuer absetzbar.
Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von rund 100.000 Euro ist mit ca. 2.000 Euro Entlastung durch die Einkommenssteuer zu erwarten. Bei 60.000 Euro liegt die steuerliche Entlastung ebenso bei etwa 2.000 Euro. Jedoch bei 40.000 Brutto-Jahreseinkommen ist nur ein Steuervorteil von etwa 1.600 Euro zu erwarten.
Somit kann jede Person, die Krankenversicherungsbeiträge zahlt Steuern durch die neue Gesetzgebung einsparen. Besonders den unteren Einkommensschichten ist dadurch sehr geholfen.
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