Eigenheimrente durch Wohnriester staatlich gefördert
Der Staat setzt mit der Eigenheimrente neue Impulse
Das Eigenheimrentengesetz ist ein politisches Signal zur Wohneigentumsbildung durch die Wohnriester-Förderung. Zum 01. November 2008 sollen nun planmäßig Bausparverträge und auch sonstige Finanzprodukte zur Finanzierung und als Nutzung zur Eigenheimrente zertifiziert werden.
Die Bausparkassen wissen, dass jeder Bürger den Bausparvertrag schon längst kennt und setzen daher auf große Resonanz in der Gesellschaft. Mietfreies Wohnen im Rentenalter bedeutet eine große Entlastung. Zusätzlich kann diese durch die Riesterförderung erworbene Eigenheimrente schon in jungen Jahren bewohnt werden und nicht erst im Alter genutzt werden.
Die Eigenheimrente ist im Vergleich zur Geldrente im Alter vererbbar und bietet dadurch einen zusätzlichen besonderen Nutzen. Dies ist eine Altersvorsorge, die derzeit viele Pluspunkte in der privaten Altersvorsorge genießt.
zurück
Kommentierfunktion geschlossen...
