Rückwirkende Nebenkostenerstattung für Hartz IV-Empfänger
Agentur für Arbeit muss per Gesetz die Nebenkostenabrechnung der vergangenen Jahre erstatten
Hartz IV- Empfänger können aufatmen! Die Wohnnebenkostennachzahlungen der vergangenen Jahre müssen auf Antrag hin bis zu vier Jahre rückwirkend erstattet werden. Wer seither Arbeitslosengeld II bezogen hat und die Kaltmiete zuzüglich der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung durch die Agentur für Arbeit erstattet bekam, hat gute Chancen, auch seine Nebenkostennachzahlung der vergangenen Jahre einzureichen.
Nach dem neuesten Urteil des sächsischen Landessozialgericht vom 03. April 2008, geführt unter Az: L 3 AS 164/07 ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, die Wohnnebenkostennachzahlung zu erstatten. Dies entschied der 3. Senat des sächsischen Landessozialgerichtes in 2. Instanz.
Hartz IV-Empfänger haben somit gesetzlichen Anspruch auf Nebenkostennachzahlung. Lehnt die Bundesagentur für Arbeit ab, kann hier Widerspruch eingelegt werden. Die nächste folgende Instanz ist das Sozialgericht und danach das Landessozialgericht Ihrer Region.
TIPP: Bestehen Sie auf Ihr Geld und Recht und stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf Nebenkostennachzahlung der vergangenen Jahre bei der Agentur für Arbeit. Im Notfall legen Sie Widerspruch bei Ablehnung Ihres Antrages ein und beharren auf Ihr Recht. Beziehen Sie sich hier generell auf das neueste Urteil des sächsischen Landessozialgerichtes vom 03.04.2008.
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