Staatliche Beihilfe bei mehrtägiger Klassenfahrt erhalten
Der Staat zahlt mehrtägigen Aufenthalt im Schullandheim
Kinder kosten viel Geld. Viele Zusatzkosten entstehen, sobald ein Kind in die Schule kommt, Tagesausflüge oder gar mehrtätige Klassenausflüge anstehen. Hartz IV-Empfänger können nun aufatmen. Die ARGE muss auf richterliche Entscheidung hin diverse einmalig entstehenden Schulkosten, wie z.B. für Klassenausflüge voll übernehmen.
Wer bedingt durch Arbeitslosigkeit in Arbeitslosengeld II gerutscht ist, weiß dass alle Mehrausgaben eine sehr hohe Zusatzbelastung bedeuten. Hat ein Hartz IV-Empfänger nun auch noch eine Familie zu versorgen, wird das monatliche Haushaltsbudget um Sonderleistungen für Tagesausflüge in der Schule noch deutlich weiter reduziert. Sobald dann noch ein über mehrere Tage andauernder Klassenausflug auf dem Terminplan der Schule steht, droht das Ganze komplett zu kippen.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder einem sonstigen Leistungsträger einen Extraantrag auf “einmalige Beihilfe” zu stellen. Diese Antragstellung steht allen Bedürftigen zu und darf in diesem Fall auch nicht abgelehnt werden. Der Antrag ist in vollem Unfall von der Agentur für Arbeit zu bewilligen.
Das Sozialgericht in Detmold hat im Beschluss unter AZ: S 10 AS 24/07 festgelegt, dass einem Hartz IV-Empfänger die Leistungen für eine mehrtätige Klassenfahrt auf Antrag hin als einmalige Leistung zu gewähren sind.
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