Pflegegeld und Pflege-Beihilfe wird ab 1. Juli 2008 erhöht
Ab 01.07.2008 mehr Geld bei häuslicher Betreuung und für ambulante Zusatzleistungen einer pflegebedürftigen Person
Angehörige, Bekannte oder Verwandte die eine kranke und pflegebedürftige Person zu Hause betreuen und pflegen, erhalten staatliche Beihilfe zur Pflege. Der Pflegesatz für die betreuende Person ist abhängig von der derzeitigen Pflegestufe. Nun wurde dieser Pflegesatz zum 01. Juli 2008 nochmals wie folgt erhöht.
Pflegestufe 1 bisher 205 Euro, künftig 215 Euro
Pflegestufe 2 bisher 410 Euro, künftig 420 Euro
Pflegestufe 3 bisher 665 Euro, künftig 675 Euro
Ebenso wurde der Wert für ambulante Sachleistungen, wie z. B. für Pflegedienste, Essen auf Rädern, behindertengerechte Betten, Stühle, Inkontinenzprodukte und dergleichen wie folgt aufgestockt:
Pflegestufe 1 bisher 384 Euro, künftig 420 Euro
Pflegestufe 2 bisher 921 Euro, künftig 980 Euro
Pflegestufe 3 bisher 1.432 Euro, künftig 1.470 Euro
Demenzkranke Personen erhalten künftig 2.400 Euro im Jahr anstatt wie bisher 460 Euro jährlich. Dieses Zusatzgeld soll zur Abdeckung und Finanzierung der Pflege und Betreuung genutzt werden. Auch wenn der Demenzkranke derzeit noch nicht in die Pflegestufe 1 eingestuft wurde, muss das neue erhöhte Pflegegeld gezahlt werden. Dies schreibt die neu erlassene Gesetzgebung vor.
Die staatliche Beihilfe wird zusätzlich zur Rente der pflegebedürftigen Person monatlich hinzu gezahlt. Auch das monatliche Pflegegeld und der Satz für ambulante Sachleistungen werden dem kranken und pflegebedürftigen Menschen als monatlicher Zusatz unabhängig von der tatsächlichen Rente gezahlt. Die Zusatzleistung ist unabhängig des Einkommens durch die Rente.
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