Ab 1. Juli 2008 staatlich garantierte Jobgarantie bei Betreuung und Pflege eines Angehörigen
Wer einen kranken Angehörigen zu pflegen hat, wird oftmals auf eine harte Belastungsprobe gestellt
Einerseits sind die erhöhten Kosten der Pflege und andere Zusatzleistungen zu decken, andererseits leidet der eigene Job. Um berufstätigen Personen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen künftig eine Hilfestellung zu geben, wurde vom Bundesrat noch vor der Sommerpause ein neues Gesetz erlassen.
Tritt bei der zu pflegenden Person kurzfristig ein Notfall ein, kann der angestellte Familienangehörige einen Antrag auf unbezahlte Befreiung von seiner Tätigkeit stellen. Bis zu maximal zehn Tagen im Jahr muss der Arbeitgeber den neu festgelegten Anspruch bewilligen. Wird der Notfall zum Ernstfall und bedarf die Pflegeperson dauerhafter 24 Stunden-Betreuung, kann sogar eine unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich sein.
Vorteilhaft ist es in diesem Fall, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten. In diesem Fall besteht nach Inanspruchnahme der sechsmonatigen unbezahlten Betreuungs- und Pflegezeit das Anrecht auf den bisherigen Job.
Der Staat hat hier mit der neuen Gesetzgebung eine Jobgarantie eingeführt. Daran müssen sich Firmen mit mehr als 15 Angestellten halten. Kleine Unternehmen sind von dieser Regelung freigestellt, da diese meistens nicht die Möglichkeit haben, die Stunden des ausfallenden Mitarbeiters aufzufangen oder gar abzudecken.
TiPP: Hier besteht die Möglichkeit, während der Pflegezeit einen Antrag auf Beihilfe bei der gesetzlichen Pflegekasse zu stellen. Diese zahlt die monatliche Beihilfe-Leistung aufgrund der jeweiligen Pflegestufe des pflegebedürftigen Menschen.
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