Riester-Rente jetzt auch für Erwerbsminderungsrentner
Staatliche Förderung und gleichzeitig Schutz vor Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnern
Erwerbsminderungsrentner sind in vielen Fällen noch meist recht jung, wenn diese erwerbsunfähig werden. Bedingt dadurch wurde auch noch nicht sehr viel in die Rentenkasse eingezahlt. Aus diesem Grunde ist dann die tatsächliche Erwerbsminderungsrente sehr niedrig, die diese Rentner erhalten.
Diese Personengruppe erhält im Durchschnitt: Frauen (West) 659 Euro und Männer (West) 801 Euro monatliche Erwerbsminderungsrente. Im Osten Deutschlands werden für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente andere Rentensätze angesetzt: Frauen erhalten durchschnittlich 672 Euro und Männer 702 Euro im Monat.
Durch diese monatliche, sehr niedrige Erwerbsminderungsrente müssen diese Erwerbsminderungsrentner sich oftmals noch selbst um eine andere staatliche Altersvorsorge bemühen. Es ist wichtig, dass der Betroffene sich hier umfassend informiert!
Die neue Regelung bei der Riester-Rente, die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie mit einbezieht, lässt eine staatliche Förderung als Altersvorsorge für Erwerbsminderungsrentner zu. Hierbei kann die bisher staatlich geförderte Riester-Rente auch idealerweise als Wohn-Riester für selbst bewohnten Wohneigentum in Form von Eigentumswohnung oder eines Hauses dafür eingesetzt werden.
Bislang waren die Erwerbsminderungsrentner von dieser staatlichen Förderung der Riester-Rente ausgeschlossen. Durch eine aktuelle Entscheidung des Bundestags wurde die neue Gesetzgebung beschlossen, die Erwerbsminderungsrentner ab sofort auch von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren lässt. Mit dieser neuen Gesetzgebung wurde nun eine Lücke geschlossen.
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[...] Staatliche Förderung und gleichzeitig Schutz vor Altersarmut bei Erwerbsminderungsrentnern Erwerbsminderungsrentner sind in vielen Fällen noch meist recht (http://www.geldvomstaat24.de/2008/06/23/riester-rente-jetzt-auch-fuer-erwerbsminderungsrentner/) [...]