Hohe Mehraufwendungen für Blinde im Alltag notwendig
Mehraufwendungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte ein breit diskutiertes Thema
Wenn blinde Menschen im Alltag einigermaßen angepasst leben wollen, müssen diese Personen hohe Zusatzkosten in Kauf nehmen.
Für Blinde und sehr stark sehbehinderte Menschen, deren Augenlicht noch weniger als zwei Prozent ausmacht ist das alltägliche Leben nicht gerade einfach. Möchten diese stark sehbehinderten und blinden Menschen ihr Leben an das gesellschaftliche Leben anpassen, müssen sehr hohe Mehrkosten aufgewendet werden. Ein Leben in Dunkelheit, eingetreten durch Unfall oder Krankheit ist nicht leicht zu bewältigen. Selbst geburtsblinden Menschen, die noch nie in Kontakt mit dem Tageslicht kamen, haben erhebliche Alltagsschwierigkeiten zu bewältigen.
Der Staat leistet zwar schon finanzielle Unterstützung in Form von Blindengeld bzw. Blindenhilfe, jedoch ist dieses oftmals noch nicht ausreichend. Dazu kommt, dass in einzelnen Bundesländern das Blindengeld nur einkommensabhängig gezahlt wird und somit nicht allen Blinden zusteht. Hier sollte unbedingt der Pauschalbetrag für Behinderte, den auch Gehörlose nutzen und beantragen können, angefordert werden. Mehr Info´s > hier.
Selbst wenn der stark sehbehinderte oder blinde Mensch nun die Chance auf monatliches Blindengeld hat, reicht dieses Geld oft nicht aus. Die Krankenkassen zahlen zwar einige Hilfsmittel wie Blindenlang- und Taststock sowie Vorlesegeräte, jedoch einen Blindenführhund eher weniger.
Die Kosten für einen Blindenführhund belaufen sich auf etwa 25.000 Euro und sind in der Regel den Krankenkassen eine zu hohe Ausgabe. Auf Kosten der Mobilität der Blinden werden die Anträge auf einen Blindenhund sodann gerne mal schnell abgelehnt. Dies selbst dann, wenn eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung vorliegt, die den Bedarf eines Blindenführhundes dokumentiert und dringend erforderlich macht.
Die Einsparungen bei den Krankenkassen kennen hier keine Grenzen. Auch wenn einige Krankenkassen selbst heute noch starke Überschüsse erwirtschaften, werden die Kosten nicht unbedingt übernommen. Es gibt zwar eine höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes von vor mehr als 20 Jahren, dass blinde Menschen mit einem Blindenhund ausgestattet werden müssen, aber diese Anweisung wird zu gern missachtet. Noch dazu ist in der Regel der betroffene blinde oder stark sehbehinderte Mensch nicht umfassend über seine gesetzlichen Möglichkeiten und Rechte informiert. Hiervon profitieren die Krankenkassen und lehnen den Antrag ab.
Die Kosten für eine Hilfe im Haushalt oder eine Begleitperson, die ja ohnehin bei Behördengängen, Arztterminen und ähnlichen wichtigen Anlässen erforderlich ist werden ebenso nicht übernommen.
Aus diesem Grunde sind sehr heftige Diskussionen in der Politik entbrannt. Es wird darüber gesprochen, einen zusätzlichen monatlichen Mehrkosten-Pauschalbetrag an Blinde zu zahlen. Derzeit laufen die Verhandlungen. Es bleibt die Ergebnisse abzuwarten.
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