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Neue Rentenbesteuerung tritt ab 2009 in Kraft
Erhöhung der Besteuerung der Alterseinkünfte ab 2009
Wer im nächsten Jahr in Rente geht, hat künftig mit einer erhöhten Versteuerung seiner Renteneinkünfte zu rechnen.
Der steuerpflichtige Rentenanteil wird nach der neuesten Gesetzgebung von 54 Prozent auf 56 Prozent erhöht. Damit wird das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz aufgehoben. Von dieser neuen Regelung sind dann alle Arten von Renten und Alterseinkünften betroffen.
Die Vorsorgeaufwendungen erhalten dafür eine steuerliche Entlastung. Bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro bleiben die Vorsorgeaufwendungen ab dem Jahre 2025 sogar komplett steuerfrei.
Tipp: Wer die Möglichkeit hat, seine Rente und Vorsorgeaufwendungen zeitlich zu beeinflussen, sollte dies tun. Mit geschickter Planung können denn einige Euros gespart werden.
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