Erwerbsminderungsrente: Nach neun Jahren dauerhafte Auszahlung der Rente
Erwerbsminderungsrente darf maximal neun Jahre befristet werden.
Wer wegen Erwerbsminderung in Rente gehen muss, bekommt diese Rente zuerst einmal zeitlich befristet ausgezahlt. Im Regelfall wird die erste Befristung der Erwerbsminderungsrente auf eine maximale Höchstdauer von 36 Monate ausgesprochen.
Ist der Erwerbsminderungsrentner nach diesem Zeitraum noch immer nicht wieder in das Berufsleben zu integrieren, kann eine weitere Verlängerung der Erwerbsminderungsrente ausgesprochen werden. Auch hier darf die zweite Befristung wieder bis zu höchstens drei Jahren festgelegt werden. Nach dieser zweiten Befristung hat der Rentenversicherungsträger nun nur noch einmalig die Chance, eine befristete Verlängerung der Rente auszusprechen.
Nach der dritten Verlängerung und einem maximalen Zeitraum von neun Jahren ist der Gesetzgeber bzw. der Rentenversicherungsträger gesetzlich verpflichtet, die Erwerbsminderungsrente auf Dauer auszuzahlen. Eine weitere Befristung fällt komplett weg.
Tipp: Überprüfen Sie Ihren Rentenversicherungsbescheid und die dazugehörige Befristung im Bescheid auf Richtigkeit.
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