Blindengeld wieder in allen Bundesländern
Die Zahlung von Blindengeld erfolgt nur auf eigenen Antrag hin.
Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für blinde Menschen, die aufgrund einer Krankheit eines Unfalles oder seit der Geburt erblindet sind. In früheren Jahren gab es das Blindengeld nur in manchen Bundesländern für alle Blinde. Blindengeld diente zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Das Blindengeld, das blinden Menschen helfen sollte weitestgehend am Leben teilzunehmen, wurde jedoch in einigen Bundesländern ganz abgeschafft. Das geringe Budget der einzelnen Länder lies diese Zahlung an Blinde einfach nicht mehr zu und es wurde einfach weggespart.
Der große Protest einiger Blindenverbänden und Blindenvereinen veranlasste die Politiker, das Blindengeld wieder in allen Bundesländern einzuführen.
Allerdings sind die Einkommensrichtlinien der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich. Blindengeld bzw. Bundesblindenbeihilfe wird abhängig des Einkommens und Vermögens gezahlt, bzw. bei Berufstätigkeit ganz oder nur teilweise aufgestockt. Wohneigentum wird hierbei nicht als Vermögen angerechnet. Landesblindengeld wird unabhängig des Einkommens und Vermögens geleistet.
In manchen Fällen wird das Blindengeld sogar altersabhängig gezahlt. Manche Bundesländer unterscheiden hier zwischen Kind, Teenager oder Erwachsenem, bzw. ob schon das vollendete 60. Lebensjahr erreicht wurde. Diese Bundesländer zahlen von 01-17 Jahren die erste Stufe und ab dem 18. Lebensjahr ein erhöhtes Blindengeld auf Lebenszeit. Andere Bundesländer zahlen ab der Geburt bis zum Lebensende nur einen festgesetzten einheitlichen Satz.
Bei der Antragstellung gelten die Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Antragsteller lebt.
Blindengeld wird entweder als Landesblindengeld oder Bundesblindenhilfe bezeichnet: Landesblindengeld ist beim Versorgungsamt zu beantragen, Bundesblindenhilfe beim Sozialamt. Eine Aufstellung über das Blindengeld der jeweiligen Bundesländer ermöglicht einen Einblick, in welcher Höhe der staatliche Zuschuss monatlich gezahlt wird.
Landesblindengeld:
Bayern
Blinde jeden Alters: 500,- EuroBerlin
Blinde jeden Alters: 470,53 EuroBrandenburg
Blinde bis 18 Jahre: 133,- Euro
Blinde ab 18 Jahren: 266,- EuroBremen
Blinde bis 18 Jahre: 172,93 Euro
Blinde ab 18 Jahren: 345,86 EuroHamburg
Blinde jeden Alters: 448,- EuroHessen
Blinde bis 18 Jahre: 252,91 Euro
Blinde ab 18 Jahren: 505,82 EuroSaarland
Blinde bis 18 Jahre: 293,- Euro
Blinde ab 18 Jahren: 438,- EuroNiedersachsen
Blinde bis 25 Jahre: 300,- Euro
Blinde ab 26 Jahre: 220,- Euro
Bundesblindenhilfe:
Baden-Württemberg:
Blinde bis 18 Jahren 204,52 Euro
Blinde ab 18 Jahren: 409,03 EuroMecklenburg-Vorpommern
Blinde bis 18 Jahre: 273,05 Euro
Blinde ab 18 Jahren: 546,10 EuroNordrhein-Westfalen
Blinde bis 18 Jahre: 295,- Euro
Blinde von 18 bis 59 Jahren: 588,- Euro
Blinde ab 60 Jahren: 473,- EuroRheinland-Pfalz
Blinde bis 18 Jahre: 264,75 Euro, wenn der Antrag bis 30.4.2003 gestellt wurde.
Bei Antragstellung seit 1.5.2003: 205,- EuroBlinde ab 18 Jahren: 529,50 Euro, wenn der Antrag bis 30.4.2003 gestellt wurde.
Bei Antragstellung seit 1.5.2003: 410,- EuroSachsen
Blinde von Vollendung des 1. bis Vollendung des 14. Lebensjahres: 249,75 Euro monatlich
Blinde ab 14 Jahren: 333,- EuroSachsen-Anhalt
Blinde bis 18 Jahre: 250,- Euro
Blinde ab 18 Jahren: 350,- EuroSchleswig-Holstein
Blinde bis 18 Jahre: 200,- Euro
Blinde ab 18 Jahren: 400,- EuroThüringen
Blinde bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres: 300,- Euro
Blinde ab Vollendung des 27 Lebensjahres: 220,- Euro
Tipp: Blindengeld wird nur auf Antrag gewährt. Für zurückliegende Jahre, in denen aus Unwissenheit kein Antrag gestellt wurde, erfolgt keine Nachzahlung. Es zählt nur das Datum des Antrageingangs. Ausnahmeregelung: Bei Neuerblindung, z.B. zum 01.01. eines Jahres muss die Antragstellung maximal bis zum 30.06. dieses Jahres erfolgen um noch den rückwirkenden Anspruch geltend machen zu können.
Bei Umzug in ein anderes Bundesland muss eine Abmeldung erfolgen bzw. ein Neuantrag für das Blindengeld gestellt werden.
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[...] AW: Blind und Hartz 4 Nochmal,, habe bei vita nachgesehen, hier der Link, hoffe das es jetzt klappt Link:Blindengeld wieder in allen Bundesländern | http://www.geldvomstaat24.de – informieren sie sich über nich… [...]