Direktversicherung spart Steuern beim Erhalt der Abfindung
Umwandlung der Abfindung in eine Steuer mindernde Direktversicherung.
Haben Sie aufgrund von Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen Ihren Arbeitsplatz verloren? Dann haben Sie sicher eine schöne Abfindung für die vergangenen Jahre der Betriebszugehörigkeit erhalten.
Waren Sie in einem mittleren bis großen Unternehmen beschäftigt, ist davon auszugehen, dass Sie in der Vergangenheit eine Direktversicherung abgeschlossen haben.
Diese wird gerne über den Arbeitgeber abgeschlossen. Der Arbeitgeber zahlt denn Monat für Monat einen gewissen Anteil des Lohnes oder Gehaltes in die Direktversicherung ein.
Diese bisherige Variante der Direktversicherung kann nun zu einem großen Vorteil werden, denn Sie können jetzt mit der ausgezahlten Abfindung erhebliche Steuern sparen. Der Steuervorteil kann hier für einen Durchschnittsverdiener bei etwa 5.000 Euro Steuerersparnis liegen.
Zum besseren Verständnis hier ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer bekommt aufgrund der 15-jährigen Firmenzugehörigkeit eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro durch den Arbeitgeber angeboten. Der Arbeitnehmer nimmt an und erhält die Abfindung. Wichtig: Jahre zuvor wurde eine Direktversicherung durch den Arbeitgeber abgeschlossen.
Nun hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Abfindungssumme korrekt zu seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Fünftel-Regel zu wählen oder ganz clever mit der vor Jahren abgeschlossenen Direktversicherung zu kombinieren.
Das Kombinieren der Direktversicherung mit der Abfindung rechnet sich.
Jeder Arbeitnehmer, der in eine Direktversicherung eingezahlt hat und jetzt eine Abfindung erhält, darf diesen legalen Steuertrick anwenden. Es besteht das Anrecht, aus der Abfindungssumme Geld in die Direktversicherung einzuzahlen. Es dürfen für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit maximal 1.752 Euro eingezahlt werden. Die zuvoreingezahlten Beiträge (hier beispielsweise 7 Jahre mit jährlich 500 Euro = 3.500 Euro) müssen von der maximal möglichen Einzahlungssumme in die Direktversicherung abgezogen werden.
Euro 1.752 x 15 Jahre max. mögliche Einzahlung = Euro 26.280
Abzug zuvor eingezahlter Beiträge = Euro 3.500
Max. Einzahlungssumme nach Abzug = Euro 22.780
Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von Euro 27.220 aus der ursprünglichen Abfindungssumme in Höhe von 50.000 Euro muss normal versteuert werden. Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit, die Fünftel-Regel anzuwenden und nochmals Steuern einzusparen.
TIPP: Der eingezahlte Einmalbetrag in die Direktversicherung ist nur mit 20 Prozent zu versteuern. Die spätere Auszahlung aus der Direktversicherung ist im Alter steuerfrei.
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