Unfallrente auch bei Berufskrankheiten
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt auch bei einer Berufskrankheit in Kraft.
Berufskrankheiten werden, wenn diese berufstypisch und nachweisbar sind, durch die zuvor versicherungspflichtige Tätigkeit mit einer Unfallrente abgesichert.
Die gesetzlichen Richtlinien der Unfallversicherung müssen berücksichtigt und der Nachweis einer entstandenen Berufskrankheit erbracht werden. Bei Erfüllung der Vorgaben und Gesetzmäßigkeiten steht einer dauerhaften Unfallrente auf Lebenszeit nichts im Wege.
Noch immer ist diese Form der Unfallrente sehr wenig bekannt. Der Gesetzgeber informiert hierzu nicht umfassend genug und die unfallgeschädigte Person ist somit auf eigenes Wissen angewiesen.
Die typischen Berufskrankheiten, die zum Erhalt einer Unfallrente führen unterteilen sich in verschiedene Gruppen:
- Krankheiten durch chemische Einwirkungen
- Krankheiten durch physikalische Einwirkungen
- Krankheiten, verursacht durch Infektionserreger oder Parasiten
- Krankheit der Atemwege oder der Lunge
- Krankheiten des Rippen- und Bauchfells
- Krankheiten der Haut
- Krankheiten durch sonstige Ursachen
Tritt eine der genannten berufstypischen Krankheiten im Krankheitsbild auf, sollte alles in die Wege geleitet werden, was zur Heilung des Unfallopfers beiträgt.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt hier die Kosten für die Heilbehandlung. Dies für jegliche Ärzte und Arzneimittel, Kosten für das Krankenhaus, sowie eventuell zur Genesung anfallende Kur-, und/oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Oftmals ist auch durch den Unfall eine Behinderung entstanden, die einer behindertengerechten Wohnung bedarf. Ebenso kommt es vor, dass das bereits vorhandene Auto durch einen Pkw mit Automatikgetriebe aus diesen gesundheitlichen Gründen ersetzt werden muss. Auch hier übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.
Wird der Unfallgeschädigte pflegebedürftig, werden die Kosten der Pflege ebenfalls übernommen. Zusätzlich erhält das Unfallopfer Verletztengeld, wenn es bedingt durch den Unfall zum Arbeitsausfall kommt und kein Einkommen mehr erzielt werden kann.
Tipp: Wer durch den ausgeübten Beruf gesundheitliche Probleme davon getragen hat, die bisher noch nicht in einer Arztakte verzeichnet bzw. anerkannt wurden, sollte sich um diesen schriftlichen Nachweis kümmern. Sollte es dadurch zu einer Verweigerung der Unfallrente kommen, sollte man sich dennoch für das eigene Recht einsetzen. Im Notfall kann sogar gerichtlich das Recht auf Unfallrente eingeklagt werden.
Um unnötige Verzögerungen und finanzielle Verluste zu vermieden, sollte der Sachverhalt mit dem Arzt im Vorfeld geklärt werden.
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