Rente für die “vergessenen Contergan-Kinder” noch möglich?
Als letzte Möglichkeit bleibt der Gang vor Gericht durch alle Instanzen.
Viele Contergan-Geschädigte konnten und können von der Ihnen zustehenden Rente nicht profitieren, da sie erst beim Ableben ihrer Mutter von Ihrem tatsächlichen Krankheitsbild erfahren haben. Viele Mütter schämten sich dafür, dieses Schlaf- und Beruhigungsmittel in der Vergangenheit eingenommen zu haben und schwiegen dieses Thema tot. Durch diesen Umstand haben diese “vergessenen Contergan-Kinder” somit auch die Ausschlussfrist verpasst.
Aber was passiert mit diesen vergessenen Kindern? Die Ausschlussfrist wurde durch den Staat im Jahre 1982 beschlossen. Bewirken wollte der deutsche Staat damit, dass der Contergan-Skandal damit endlich ein Ende hat.
Im Jahre 1971 mussten die damaligen Politiker noch mit den betroffenen Eltern der geschädigten Contergan-Kinder darüber verhandeln, dass eine Stiftung ins Leben gerufen werden konnte. Mit der Zustimmung zur Stiftung verzichten die Eltern für Ihre betroffenen Kinder auf weitere Ansprüche gegen das Unternehmen Chemie-Grünenthal. Als im Jahre 1982 eine Gesetzesänderung vorgenommen wurde und die Ausschlussfrist beschlossen wurde, hatten die betroffenen Eltern kein Mitspracherecht mehr.
Der Staat und und Chemie-Grünenthal bezuschussten die per Gesetz vorgegebene Stiftung für Contergan Geschädigte 1971 mit insgesamt 420 Millionen Mark. Allerdings waren diese bereitgestellten Gelder sehr bald aufgebraucht. Die damaligen Politiker glaubten, dass diese Summe ausreichend sei, da keine sehr hohe Lebenserwartung zu erwarten war.
Im Jahre 1982 wurde dann eine endgültige Frist zum Ende des Skandals auf den 31.12. 1983 gesetzt. Wer nun bis zu diesem Termin nicht seinen Antrag schriftlich gestellt und mit den entsprechenden Ausführungen dazu versehen hatte, wurde nun von weiteren ihm zustehenden Rentenansprüchen ausgeschlossen. Es wurde die Ausschlussfrist per Gesetz verhängt.
Welche Möglichkeiten bleiben einem “vergessen Contergan-Kind”?
Derzeit kann nur noch mit einem Rechtsstreit durch alle Instanzen das Recht auf Rente erkämpft werden. Sollte dieser Prozess gewonnen werden, stünde allen weiteren im Inland als auch im Ausland offenen “Conterganfällen” noch diese Rente zu! Dies wäre dann der Präzedenzfall, der allen “vergessenen Contergan-Kindern” die Türen öffnen würde.
Wichtiger Tipp: Der “Bundesverband Contergangeschädigter – Hilfswerk für vorgeburtlich Geschädigte ” strebt durch das Verbandsklagerecht das Bundesgleichstellungsgesetz an. Dadurch kommen dann auch die vergessenen Kinder wieder zu Ihrem Recht und Ihrer Rente.
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