Geld vom Staat für den Familienurlaub
Kein Geld für Urlaub – der Staat hilft weiter
Viele Familien können sich aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse den dringend notwendigen Jahresurlaub mit Ihren Kindern nicht leisten. Hierbei helfen die meisten Bundesländer finanziell bei der Realisierung mit. Der Staat unterstützt einkommensschwache, kinderreiche, sozialschwache oder junge Familien durch einen Zuschuss zum Familienurlaub.
Früher vergaben alle Bundesländer eine staatliche Urlaubshilfe. Mittlerweile ist das Budget der einzelnen Länder nur noch sehr begrenzt. Dadurch haben sich einzelne Bundesländer von diesem finanziellen Hilfsangebot für Familien distanziert.
Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bieten unter Einhaltung der gesetzten rechtlichen Voraussetzungen Zuschüsse für den Familienurlaub.
Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben sich von der Vergabe eines staatlichen Familienzuschusses derzeit zurückgezogen.
Die Einkommensrichtlinien der einzelnen Bundesländer variieren sehr. Ebenso sind die Tagessätze und die max. Bezugsdauer im Jahr sehr unterschiedlich. Zum Teil zahlen die Länder bis zu 21 Tage Urlaubszuschuss pro Jahr. Auch gibt es teilweise Vorgaben, in welchen Bundesländern der Urlaub verbracht werden darf, damit dieser auch bezuschusst werden kann.
Die Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Eltern mit Ihren Kindern oder der alleinerziehende Vater oder die Mutter mit Ihrem Kind oder Kindern einen Urlaub gemeinsam verbringen möchten. Der Staat bezuschusst hier den Familienurlaub.
Weiterführende Informationen zum Antrag und auch den Antrag selbst erhalten Sie bei einem der nachfolgend aufgeführten Institutionen:
- Caritasverband
- Diakonischem Werk
- Jugendamt bei der Stadtverwaltung oder im Landratsamt
- Arbeiter Wohlfahrt Landesverband,
- Deutschem Roten Kreuz, Deutscher Familienverband,
- Stadtverwaltung: Abteilung Jugend/Soziales.
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