Wem steht eine gesetzliche Unfallrente zu?
Gesetzliche Unfallversicherung – die noch relativ unbekannte Rente
Viele Privatpersonen schließen eine Unfallversicherung ab und wissen nicht, dass diese eigentlich nur für Unfälle im Bereich Freizeit, Haushalt und Sport benötigt wird.
Auszubildende, Arbeiter und Angestellte sowie gemeldete Arbeitslose sind alle in der gesetzlichen, noch meist sehr unbekannten Unfallversicherung versichert. Auch Kinder, die sich im Kindergarten oder in der Schule befinden. Ebenso Studenten an der Uni, Fachhochschule oder sonstigen gleichgestellten schulischen Einrichtungen gehören dieser gesetzlichen Pflichtversicherung an.
Diese gesetzliche Unfallversicherung haftet auch während eines Arbeits- und Wegeunfall auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit, den dazugehörigen Ausflügen, Mittagspausen, betrieblichen, als auch überbetrieblichen Ausbildungsveranstaltungen.
Pflegen Sie eine Privatperson oder einen Familienangehörigen und sind mit der Pflege hier mindestens 14 Wochenstunden im Einsatz, steht Ihnen im Falle eines Unfalls auch eine gesetzliche Unfallrente zu.
Auch in Wohltätigkeitsverbänden tätige Personen steht bei Unfall diese gesetzliche Unfallrente zu. Dies allerdings nur, wenn es sich hierbei um ehrenamtlich aktive Personen handelt. Wer in dem örtlichen Turnverein oder sonstigen Vereinen ehrenamtlich tätig ist, wird von dieser Möglichkeit der gesetzlichen Unfallrente ausgeschlossen. Diese Ehrenamtlichen benötigen eine private Unfallversicherung, da es sich hierbei um Sport- und Freizeitaktivitäten handelt.
Höhe der Unfallrente: Die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Unfallrente richtet sich nach dem letzten Jahres-Bruttoeinkommen der Unfallgeschädigten. Von diesem Jahreseinkommen würden dem Unfallopfer zwei Drittel als Vollrente zur Verfügung stehen. Besteht allerdings nur eine prozentuale Erwerbsminderung, dann können auch nur diese von der Vollrente ausgehend in Anspruch genommen werden.
Beispielrechnung:
Jahres-Bruttoeinkommen 3/3 Euro 42.000
davon 2/3 Euro 28.000
Erwerbsminderung 30% von 2/3 Euro 8.400 jährlich / monatliche Euro 700 Unfallrente
Erhält die unfallgeschädigte Person eine gesetzliche Unfallrente und noch zusätzlich eine gesetzliche Rente, dann wird gegebenenfalls miteinander verrechnet. Allerdings wird nie die Unfallrente einer Kürzung unterzogen, sondern die gesetzliche Rente wird gekürzt. Bei Zahlung einer vollen Unfallrente wird der Freibetrag von Euro 621 mitberücksichtigt. Ebenso sind bei der gesetzlichen Unfallrente keine zeitliche Begrenzung oder Altersbegrenzung vorgegeben. Die Unfallrente wird ein Leben lang gezahlt. Auch werden hierfür keine Sozialbeiträge fällig.
Wichtig: Die gesetzliche Unfallrente wird auch an Hinterbliebene gezahlt. Ebenso werden Sterbegeld, Überführungskosten und Beihilfe gezahlt, wenn die Todesursache aufgrund des Unfalles eingetreten ist. Heiratet die Hinterbliebene Witwe oder der Witwer erneut, dann wird bezüglich dem Wegfall der Unfallrente eine Abfindung gezahlt.
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