Überprüfen Sie Ihre Lohnsteuerklasse vor dem Rentenantritt
Mehr Lohn/Gehalt für Ehepartner bei Rentenantritt eines Partners
Wer künftig vorhat in Frührente, Altersteilzeit oder auch Altersrente zu gehen, sollte gegebenenfalls über einen Lohnsteuerklassenwechsel nachdenken. Dies betrifft vor allem verheiratete Personen, deren Ehepartner noch im Berufsleben steht.
Bei verheirateten Paaren verhält es sich oftmals so, dass der Mann Hauptverdiener mit der günstigen Lohnsteuerklasse III ist und die Frau, weil meistens nur in Teilzeit beschäftigt, die Lohnsteuerklasse IV innehat.
Im Regelfall sollte immer der noch im Berufsleben stehende Ehepartner die günstigere Lohnsteuerklasse für sich in Anspruch nehmen. Der Partner, der künftig in Frührente, Altersteilzeit oder Altersrente geht, kann von der Lohnsteuerklasse nicht mehr profitieren.
Durch diesen Wechsel erhöht sich das monatliche Einkommen des noch im Arbeitsleben stehenden Ehepartners. Die Höhe der monatlichen Rente ist unabhängig von der jeweiligen Lohnsteuerklasse.
Beide Ehepartner müssen diesen Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel schriftlich bei der für Sie zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung stellen. Diese Änderung ist nur einmal im Jahr möglich. Wer beispielsweise ab Januar des Folgejahres mehr monatliches Einkommen erzielen möchte, sollte bis November des Vorjahres den Antrag gestellt haben. Während des Jahres ist der Wechsel der Lohnsteuerklasse auch möglich. Jedoch kann diese Änderung nur einmal im Jahr vollzogen werden.
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