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Doppelte Rente für Contergan-Opfer ab Juli 2008
Bis zu 1.090 Euro monatliche Rente für Contergan-Opfer
Wer tragischerweise als Contergan-Kind geboren wurde, hat einige gesundheitliche und körperliche Schäden zu verzeichnen. Um hier eine kleine Abhilfe zu schaffen und zu helfen, bekommen diese Contergan-Geschädigten seit 1971 eine monatliche Rente gezahlt.
Seit Mai 1997 sind die Gelder der damals ins Leben gerufenen gesetzlichen Contergan-Stiftung aufgebraucht, so dass der Staat für die fortlaufende monatliche Rentenzahlung eingesprungen ist. Diese Rentenzahlung wird vom Bund gegenfinanziert.
Nun wurde zum Ende Februar 2008 durch die Regierungsfraktionen eine Verdoppelung der Contergan-Opferrente beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Bundestag als Antrag vorgetragen und wurde sodann abgesegnet und bewilligt.
Beschlossen wurde, dass die bisherigen Renten für Contergan-Kinder ab Juli 2008 verdoppelt werden. Somit können die Contergan-Opfer je nach Grad der Behinderung bis zu 1.090 Euro monatlich erhalten. Die Mindestrente beträgt somit 242 Euro.
Der Ursprung für eine Erhöhung der bisherigen Renten an die Contergan-Opfer liegt darin, dass die Opfer immer häufiger unter Spät- und Folgeschäden, Schmerzen und psychischen Belastungen leiden. Außerdem sind diese geschädigten Personen im zunehmenden Alter stärker auf Hilfe von Außen angewiesen. Dies wird mit den Jahren sehr kostspielig für das betroffene Opfer und kann nur durch die Erhöhung der Contergan-Rente gegenfinanziert werden.
Prüfen Sie nun Ihren künftigen Rentenbescheid, ob auch Ihre Rente korrekt berechnet wurde und Sie ab Juli 2008 den doppelten Rentenbetrag erhalten. Beachten Sie, dass vor in Kraft treten der Rentenerhöhung ein neuer Bescheid bei Ihnen eingegangen sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, benachrichtigen Sie Ihre zuständige Rentenkasse und fordern Sie die Abänderungserklärung der Erhöhung schriftlich an.
Zusatzinfo: Die große Aufmerksamkeit durch den lange Zeit verbotenen Film “Eine einzige Tablette” und die dadurch wachgerufenen alten Erinnerungen veranlasste das Unternehmen Chemie-Grünenthal, über eine freiwillige Zahlung an die einstige gesetzliche Contergan-Stiftung nachzudenken.
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