Bei Abfindungen drohen hohe Steuerzahlungen
Bei falscher Formulierung bei Abfindung drohen Sozialabgaben und eine hohe Steuerbelastung
In manchen Betrieben hat ein richtiger Boom eingesetzt. Hier werden oftmals ältere Mitarbeiter, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, gerne durch Jüngere ersetzt.
In manchen Firmen geschieht dies auch durch Anwendung betriebsinterner Rationalisierungsmaßnahmen. Auch sind jüngere Mitarbeiter oder Berufseinsteiger durch eine geringere Berufserfahrung sehr oft kostengünstiger in den Lohn- und Gehaltszahlungen für die Firma. In vielen Fällen trifft diese Maßnahme die gesamte Belegschaft des Unternehmens.
Um diese älteren Arbeitnehmer leichter los zu werden, zahlt der Betrieb gerne eine Abfindung an die Mitarbeiter. Auf diesem Weg soll der Ausstieg etwas versüßt werden. Aber Vorsicht: Scheiden Sie beispielsweise gegen Ende des Jahres mit einer Abfindung aus dem Unternehmen aus, dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Abfindungszahlung erst im Folgejahr Ihrem Konto gut geschrieben wird.
Allerdings darf dieser späte Zahlungstermin der Abfindung nicht in der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden, da sonst das Finanzamt dies eventuell nicht akzeptieren würde. Ebenso hat der Arbeitnehmer in der Regel nach Ende der angestellten Tätigkeit weniger Einkommen, da er durch das Arbeitslosengeld nur etwa fünfzig Prozent des vorherigen Nettoeinkommens vereinnahmt. Durch die verspätete Zahlung werden Steuern eingespart
Wählen Sie unbedingt die korrekte Formulierung.
Richtig: Zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes wird dem ausscheidenden Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von € ……… gezahlt. Zusätzlich dient die gezahlte Abfindung für künftig entgangenen Lohn.
Falsch: Die Abfindung wird für gute geleistete Arbeit als Anerkennung an den Mitarbeiter gezahlt. = Hier werden Sozialabgaben fällig!
Beachten: Unbedingt die Formulierung in der Vereinbarung überprüfen und damit Steuern und Sozialabgaben sparen!
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