Insolvenzen Alleinerziehender häufen sich
Wer hilft, wenn der Ex keinen Kindesunterhalt mehr an die allein erziehende Mutter zahlt?
In manchen Fällen zahlt der Ex-Partner nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder. Bis zu diesem Alter des Kindes unterstützt der Staat den alleinerziehenden Elternteil finanziell durch den Unterhaltsvorschuss. Dieser kann bei dem zuständigen Jugendamt in der Abteilung Unterhaltsvorschuss gestellt werden. Die Mutter oder der Vater erhalten dann den gesetzlichen Mindestunterhalt für Ihr Kind. Ist das Kind im Alter von 0-5 Jahren, werden Euro 125 gezahlt. Befindet sich das Kind schon in der zweiten Unterhaltsstufe im Alter von 6-11 Jahren, werden Euro 168 überwiesen.
Diesen Unterhaltsvorschuss kann die Mutter vom Zeitpunkt der Geburt an bis maximal zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten. Während dieses Zeitraums allerdings nur für maximal 72 Monate. Hat das Kind seinen 12. Geburtstag erreicht, fällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weg. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der alleinerziehende Elternteil bereits 72 Monate oder nur 12 Monate Unterhaltsvorschuss erhalten hat. Es zählt nur das Alter des Kindes, unabhängig des bereits erhaltenen Unterhaltsvorschusses. Ab dem 12. Geburtstag kann die Beistandschaft des Jugendamtes auf Ihren Wunsch und Antrag hin aktiv den Kindesunterhalt eintreiben. Diese Vorgehensweise steht Ihnen frei, und Sie haben auch die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu engagieren, der Ihre Unterhaltsansprüche durchsetzt.
Um dennoch monatlich einen finanziellen Ersatz durch den Unterhaltsvorschuss zu haben, kommt nur eine Möglichkeit in Betracht: Der Haushaltsvorstand, in dem Falle die allein erziehende Mutter oder Vater des Kindes, stellen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II. Diesen Weg wollen aber viele Alleinerziehende nicht gehen und versuchen selbst, sich finanziell über Wasser zu halten.
Durch diesen über Jahre nicht gezahlten Unterhalt an den alleinerziehenden Elternteil entstehen oftmals enorme finanzielle Schwierigkeiten. Der Alleinerziehende Vater oder Mutter sind in manchen Fällen sogar gezwungen, selbst Insolvenz anzumelden
Auch müssen viele Alleinerziehende, die aufgrund ihres Einkommens keinen Anspruch auf ALG II haben, oftmals über Jahre auf den Unterhalt verzichten.
In vielen Fällen ist er auch Jahre später nicht mehr einklagbar, da der unterhaltspflichtige Elternteil entweder keiner Arbeit nachgeht oder nur über ein geringes Einkommen verfügt.
TIPP: Erhalten Sie als Alleinerziehende Mutter oder Vater keinen Unterhalt für Ihr Kind, dann sollten Sie möglichst sofort einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Jeder Monat zählt! Ist Ihr Kind nämlich schon neun Jahre alt, erhalten Sie höchstens noch 36 Monate Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
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