Kinderzuschlag nicht für alle Alleinerziehende
Nicht generell Kinderzuschlag für Alleinerziehende
Kinderzuschlag zahlt der Staat an alleinerziehende Elternteile oder auch an Eltern, die selbst nur ein sehr geringes monatliches Einkommen erwirtschaften.
Allerdings müssen auch hier gewisse wichtige Voraussetzungen erfüllt werden, um überhaupt zu der anspruchsberechtigten Personengruppe zu gehören. Generell bedeutet es nicht, dass alleinerziehende Mütter oder Väter mit sehr wenig Einkommen dadurch den staatlichen Kindergeldzuschlag erhalten.
Denn alle Einkommensarten des Kindes werden hierbei angerechnet. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Halbwaisenrente, Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss handelt. Selbst das Kindergeld zählt als Einkommen und wird mit angerechnet.
Bezieht das Kind eines dieser Leistungen, ist die Chance für Alleinerziehende auf Kindergeldzuschlag sehr gering. Gegebenenfalls erfolgt eine minimale Teilzahlung von einigen wenigen 10,20,30 Euro pro Monat als Differenz zur tatsächlichen Höhe des ursprünglich vom Staat veranschlagten Kinderzuschlags.
Dies ist natürlich nicht zum Leben genug. Aber die Anrechnung des Einkommens ist staatlich vorgegeben und an diese Richtlinie muss sich der Leistungsträgers halten.
zurück
Kommentierfunktion geschlossen...
