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Kindesunterhalt wird mit Grundsicherung verrechnet
Der Staat zieht erhöhten Kindesunterhalt ein und das begünstigte Kind geht leer aus.
In seltenen Fällen gibt es auch unterhaltspflichtige Väter, die einen erhöhten Kindesunterhalt an den allein erziehenden Elternteil zahlen. Allerdings sollte hierbei unbedingt daran gedacht werden, dass dieses überschüssige Geld nicht zum Wohle des Kindes beiträgt, wenn die Mutter derzeit als ALG-II- Empfängerin gemeldet ist.
In diesem Fall dient der erhöhte Kindesunterhalt zur zusätzlichen Versorgung der Mutter. Ein erhöhter Kindesunterhalt muss für die Mutter dann selbst verwendet werden, wenn diese als ALG II-Empfänger gemeldet ist. So muss der Leistungsträger weniger zahlen.
Offiziell wird zwar eine korrekte Berechnung der Grundsicherung mit dem entsprechenden Hartz IV-Satz von 347 Euro für die Mutter als Haushaltsvorstand angesetzt. Zusätzlich werden ihr sogar noch ein Alleinerziehenden Zuschuss dazugerechnet. Danach erfolgt der ALG II -Bedarfsatz für das Kind plus die Miete und anfallenden Nebenkosten.
Aber nun kommt der Punkt, an dem die erhöhte Unterhaltszahlung zum Nachteil des Kindes durch das Amt ausgelegt wird. Denn nun werden der Kindesunterhalt und das Kindergeld als Einkommen gerechnet und von der zuvor errechneten gesamten Grundsicherung abgezogen. In diesem Fall zahlt der Staat monatlich weniger an die Mutter aus. Der gut gemeinte erhöhte Unterhalt, der dem Kindeswohl dienen sollte, wird vom Leistungsträger abgezogen.
Darüber sollte der Kindesvater bei der Zahlung des Kindesunterhaltes nachdenken. Denn letztendlich profitiert nicht das Kind, sondern der Staat von einer höheren Unterhaltszahlung.
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