Wohngeld auch für Hauseigentümer
Eigentümer von selbst genutzen Immobilien können Wohngeld beantragen. Dieses Wohngeld für Immobilieneigentümer ist eher als Lasten-Zuschuss bekannt.
Haus- und Wohnungseigentümern mit sehr hohen laufenden Kreditkosten haben hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Lasten-Zuschuss zu stellen. Auch Rentnern, die hohe Mietkosten haben und nur über eine geringe Rente verfügen können Wohngeld erhalten.
Der Wohngeldantrag wird für 12 Monate gewährt. Die monatliche Zahlung des Lasten-Zuschusses ist abhängig vom Einkommen der gesamten Familienmitglieder und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Auch die tatsächliche Darlehensbelastung für die Immobilie und sämtliche damit zusammenhängende Wohnungskosten finden bei der Errechnung Ihres persönlichen Wohngeldes Berücksichtigung.
Nach diesem zwölf Monate bewilligten Erstantrag muss ein Folgeantrag gestellt werden. Die zuständige Stelle für den Wohngeldantrag ist Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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