Der Staat sichert Ihre geringe Rente zusätzlich ab
Die Rente reicht nicht zum Leben – Was nun?
Viele Rentner können heute schon nicht mehr von Ihrer monatlichen Rente leben. Die staatliche Rentenzahlung für viele Jahre harter Arbeit ist zu gering und wird mit den Jahren immer weniger werden. Da nützt es auch nichts, wenn zwischendurch mal 1-2 Prozent Rentenerhöhung anstehen. Die tatsächlichen Lebenshaltungskosten fressen die Erhöhung auf und unter dem Strich bleibt letztendlich nichts davon übrig.
Um dennoch monatlich einigermaßen leben zu können, haben Rentner mit sehr geringer Rente das Recht auf staatliche Leistungen. Es wird eine Bedarfsorientierte Grundsicherung in Höhe von bis zu 785 Euro für eine Einzelperson gezahlt.
Der zuständige Leistungsträger zur Antragstellung ist das Sozialamt. Hier erhalten Sie den Eckregelsatz in Höhe von 345 Euro, die ortsübliche Miete zuzüglich Heizungskosten und den Beträgen für die eigenen Kranken- und Pflegeversicherung. Ebenso werden Ehegatte oder Lebenspartner mit Euro 311 und sonstige Haushaltszugehörige, auch Kinder mit Euro 276 dazu gerechnet.
Selbstverständlich wird hier Ihre Rente in die Gesamtberechnung mit einbezogen und nur die daraus resultierende monatliche Differenz an Sie ausbezahlt.
Diese staatliche Grundsicherung steht Ihnen sogar zu, wenn Sie eigene Kinder oder Enkel mit sehr gutem Einkommen haben, die Sie unterstützen könnten. Familienangehörige werden generell nicht zur Existenzsicherung herangezogen.
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