Schützen Sie sich vor dem Verkauf Ihres Immobilienkredites
Selbst Sparkassen, die die Funktion einer öffentlich-rechtlichen Institution haben verkaufen die Kredite Ihrer Kunden.
Viele Privatpersonen stecken aufgrund persönlicher oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einer Notlage. Hier muss nur eine Trennung bzw. Scheidung anstehen oder der bisher sichere Arbeitsplatz aus Rationalisierungsgründen wegfallen, und schon fangen die Probleme an.
Aus diesem Grunde können diese Personen oftmals nicht die fällige monatliche Rate Ihres Hypothekenkredites für ihr Eigenheim bedienen.
Sollten Sie betroffen sein, können Sie nach vorheriger Absprache mit Ihrer Hausbank die Zins- und Tilgungszahlung vorübergehend aussetzen. Aber bedenken Sie, das dies ein Grund sein kann, warum Sie auf die schwarze Liste Ihrer Bank kommen.
Viele Banken verkaufen heutzutage Kredite und entledigen sich der zahlungsunwilligen und mit großen Zahlungsschwierigkeiten versehenen Schuldner. Darüber muss Sie Ihre Bank im Regelfall nicht informieren. Der Betroffene erhält normalerweise erst nach dem Verkauf des Kredites eine schriftliche Mitteilung vom neuen Kreditgeber. Dieser wird Ihnen dann mitteilen, in welcher Höhe sich nun Ihr Kredit beläuft. Dies kann aber erhebliche Abweichungen zum tatsächlichen Kreditbetrag darstellen.
Sie haben beispielsweise einen Hypothekenkredit in Höhe von 200.000 Euro vor Jahren aufgenommen und die Grundschuldeintragung liegt noch in der gleichen Höhe. Ihre reale Verbindlichkeit bei Ihrer Hausbank liegt jetzt nur noch bei 130.000 Euro und Ihre Bank hat Ihren Hypothekenkredit ohne Ihr Wissen mit dem Grundschuldbrief in der Ursprungshöhe verkauft. Dann haben Sie jetzt ein großes Problem, denn der gesamte Kredit in Höhe von Euro 200.000 wird erneut fällig.
Wichtig: Beim Verkauf des Kredites an einen Dritten zählt nur die aktuelle Grundschuldeintragung. Liegt diese noch bei Euro 200.000, müssen Sie diese Summe nochmals zahlen! Ihre ehemalige Hausbank gehört durch den frühzeitigen Abverkauf zu den Gewinnern und Sie wurden zum Verlierer!
Zusatztipp: Beachten Sie bei einem Neuabschluss eines Hypothekenkreditvertrages, dass Sie eine Klausel mit in den Vertrag hineinnehmen lassen, der den Abverkauf Ihres Kredites untersagt. Überprüfen Sie Ihren bestehenden Kreditvertrag auf diese Klausel und lassen Sie gegebenenfalls diese Textpassage nachtragen.
Aktualisieren Sie Ihren Grundschuldbrief auf die korrekte Eintragung. Die tatsächliche Höhe können Sie mit Ihrem Kreditarrangement bei Ihrer Bank abgleichen. Erledigen Sie dies sofort, auch wenn es Sie nun vielleicht ein paar hundert Euro kosten wird. Versäumen Sie dies nicht, denn ansonsten kann der Schaden in den sechsstelligen Bereich gehen.
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