Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner
Der Hinzuverdienst von Rentnerinnen und Rentnern werden vereinfacht
Bezieher einer vorzeitigen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente können jetzt ohne Leistungseinbußen hinzuverdienen. Die bisher gültige Grenze von 355 EUR monatlich wurde rückwirkend zum 1. Januar auf 400 EUR erhöht.
Mit dieser Regelung werden die oft auftretenden Unsicherheiten über die Höhe der Hinzuverdienstgrenze bei Mini-Jobs beseitigt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ohne Auswirkungen auf die Rentenhöhe diese Hinzuverdienstgrenze zweimal jährlich bis zum Doppeltem zu überschreiten. Beim Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze muss jedoch darauf geachtet werden, dass dies zur Sozialversicherungspflicht führen und aus dem 400 EUR-Minijob ein “richtiger Job” werden kann.
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