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Riestern für das Eigenheim
Wie Sie bereits bestehende Riester-Verträge zur Immobilienfinanzierung nutzen
Die Eigenheimzulage wurde bereits vor zwei Jahren ersatzlos gestrichen. Dennoch gibt es noch immer viele Familien, die gerne ein Eigenheim erwerben würden, dies aber ohne finanzielle Unterstützung des Staates nicht umsetzen können.
Um diesen Familien erneut eine Hilfestellung zu geben, wurde nun die Wohn-Riester beschlossen. Diese soll als Ausgleich für die gestrichene Eigenheimzulage dienen. Denn immerhin fehlen einer Familie durch die Streichung der Eigenheimzulage im Schnitt verteilt auf sieben Jahre rund 16.000 Euro, die in der Regel in die Finanzierung mit eingeplant wurden.
Aus diesem Grund werden derzeit weniger Wohnungen und Häuser gebaut. Die Bauwirtschaft bekommt diesen Rückgang sehr deutlich zu spüren. Ein weiteres deutliches Zeichen, dass die privaten Häuslebauer, zumeist Familien, die staatliche Unterstützung in Form neuer Fördermittel dringend brauchen.
Hier soll nun das von diesem Jahr an in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen einschließlich der staatlichen Zulagen komplett zum Erwerb einer Immobilie verwendet werden dürfen.
Ebenso können die eingezahlten Sparbeiträge zur Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden Jedoch sollte man bedenken, das derzeit eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase des Alters geplant ist. Hier sind sich aber unsere Politiker noch nicht einig und es bleibt abzuwarten, wie es tatsächlich in Zukunft umgesetzt wird.
Zusatztipp: Haben Sie schon einen Riester-Vertrag über längere Zeit laufen, können Sie dieses angesparte Altersvorsorgeguthaben auf Antrag bei Ihrer Versicherung sogar ganz oder teilweise entnehmen. Hiermit können sie nun einen Immobilienkauf mitfinanzieren oder Sie erhöhen damit Ihr Eigenkapital für Ihre künftige Immobilienfinanzierung. Sondertilgungen eines bereits bestehenden Immobilienkredites sind ebenso möglich.
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