Hilfestellung bei Nachzahlungsbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Noch immer sind rund 100.000 Personen ohne Krankenversicherung. Aber warum?
Der Antrag auf Stundung und Erlass der gesamten Restschuld oder Teilerlass steht allen jetzt wieder Krankenversicherten Personen zu, die eine große Summe an die gesetzliche Krankenversicherung nachzahlen müssen.
Mit der neuen Gesetzgebung, der Krankenversicherungspflicht zum 01. April 2007, haben viele Menschen wieder den Schritt in die gesetzliche, als auch private Krankenversicherung gewagt und zahlen mittlerweile Ihre monatlichen Beiträge. Einige haben sich sogar ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gesucht um, wieder gesetzlich krankenversichert zu sein. Wiederum andere haben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder privat versichert oder wurden Mitglied einer privaten Krankenversicherung.
Aber zahlen Sie nun auch die korrekten Beiträge und wird Ihnen hier nicht vielleicht monatlich zuviel abverlangt?
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt ein nicht selbständig tätiger, freiwillig Versicherter ca. 120 Euro. Selbständige, die sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten, zahlen normalerweise rund 275 Euro monatlich. Auch hier gibt es allerdings die Möglichkeit, einen geringeren Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen. Denn wer bei der Krankenkasse als bedürftig gilt und zu wenig monatliches Einkommen erzielt, zahlt nur den monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 185 Euro.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV – Gratis Vergleich) spielt jedoch auch das Alter und das Geschlecht eine wichtige Rolle, wenn es um die Festlegung des monatlichen Beitrages geht. Bei der Aufnahme ist es jedoch unerheblich, ob sie bereits schon seit längerer Zeit krank sind. Allerdings gibt es auch hier einen Mindestbetrag, den der PKV-Verband bei einem 40-jährigen Mann auf 370 Euro und bei einer 40-jährigen Frau auf 430 Euro festgelegt hat.
Zusatztipp: Zählen Sie zu den Bedürftigen oder habe nur ein geringes monatliches Einkommen, dann kann Ihnen der Nachzahlungsbetrag in voller Höhe auf Antrag gegebenenfalls erlassen werden. Wird dieser Antrag abgelehnt, können Sie noch immer den Antrag auf Stundung der rückwirkend fälligen Krankenversicherungsbeiträge beantragen. In der Regel haben Sie dann die Chance diesen Schuldbetrag mit monatlich 20-50 Euro abzutragen und erhalten nach guter und regelmäßiger Zahlung möglicherweise sogar einen Teilerlass der Restschuld.
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