Erhalten Sie zu wenig Erwerbsminderungsrente?
Seit 2001 wurde die Erwerbsminderungsrente durch die Rentenkassen um 10,8% gekürzt!
In Deutschland gibt es derzeit rund 750.000 Erwerbsminderungs-Rentner. Diese haben nach einem neuen Gerichtsurteil AZ. B4 RA 22/05 R Anspruch auf erhöhte Rentenzahlung bzw. eine Nachzahlung bis ins Jahr 2001.
Wie man nachfolgend erkennen kann, handelt es sich hier um sehr viel Geld, das die Rentenkasse zahlen muss, aber eigentlich gar nicht in der Rentenkasse vorhanden ist. Um diese Nachzahlung zu umgehen, verweigert sich die Rentenkasse der Nachzahlung und schindet Zeit. Aber nichtsdestotrotz werden Sie Ihr Geld erhalten, wenn Sie dran bleiben und gegebenenfalls Klage einreichen. Hängen Sie sich einfach an die bereits Klagenden an. Dies kostet zwar etwas Kraft, aber die bisherige Rentenkürzung um die monatlichen 10,8% dürfte Sie überzeugen.
Die bereits vorgenommene Kürzung der Erwerbsminderungs-Rente ist lt. Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2005 gesetzeswidrig. Zwar will die Rentenkasse das Urteil nicht anerkennen, obwohl diese als staatliches Organ an Recht/Gesetz und Gerichtsurteile gebunden ist. Aber auch dieser staatlichen Institution wird auf Dauer nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen. Fordern Sie jetzt Ihr Recht auf Nachzahlung ein!!
Vorgehensweise:
- Antrag auf Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente, Verweis auf das Urteil aus 2005 und gleichzeitig Antrag auf laufende erhöhte Rentenzahlung und Nachzahlung bis zum Jahre …. (hier Ihre persönliche Angabe stellen).
- Bei Ablehnung innerhalb der Frist von vier Wochen Widerspruch einlegen. – In der Regel lehnt die Rentenkasse hier ab bzw. weist den Antrag wieder zurück.
- Daraufhin Klage bei dem für Sie zuständigen Sozialgericht einreichen. – Diese Klage ist kostenlos und es besteht kein Anwaltzwang!
- Klageeinreichung beim Bundessozialgericht. – Hier, in der letzten Instanz besteht Anwaltpflicht! Aber darauf lässt es die Rentenversicherung Bund in der Regel nicht ankommen.
Beachten Sie: Generell sind die Aussichten auf Erfolg sehr hoch! In der Regel wird der 4. Senat des Bundessozialgerichtes seine einmal vertretene Auffassung im Urteil nicht wieder aufgeben, den er würde sich ja damit widersprechen.
Zusatzinfo: Bei Antragstellung/Einreichung bei Gericht ist folgendes zu beachten: Die Klage muss in dreifacher Form eingereicht werden. Ebenso der bereits vorhandene Schriftverkehr in zweifacher Form. Ansonsten könnte die Klage evtl. nicht anerkannt werden und würde unbearbeitet zurückgewiesen werden.
Formulare
In Kürze sind hier Muster-Anschreiben für Ihren Antrag/Widerspruch/Klage als frei editierbare Word-Dokumente erhältlich. Gerne informieren wir Sie darüber. Abonnieren Sie einfach unseren Feed oder tragen Sie sich in unseren Newsletter ein.
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