Sozialversicherung – Staatliche Rückzahlungspflicht Familienangehörige
Haben auch Sie in der Vergangenheit Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, obwohl sie als mitarbeitender Familienangehöriger “versehentlich” angestellt wurden?
Waren Sie z.B. Ehefrau/Ehemann usw., haben Sie jetzt die Möglichkeit, sich Ihre zu Unrecht eingezahlten Beiträge wieder zu holen. Die Rentenkasse muß diese Beiträge auszahlen, aber wird sich erstmal wehren. Sie haben durch diese Einzahlung keine korrekten Ansprüche erworben!
Bedenken Sie, daß Ihnen in diesem Fall eine Auszahlung bis in den sechsstelligen Bereich winkt. Überlegen Sie, wie viel Beiträge sie in 10,20,30 oder gar 40 Jahren eingezahlt haben. Berechnen Sie auch, wie viel Sie unwissend noch einzahlenn würden bzw. eingezahlt hätten.
Bestehen Sie auf Ihr Recht, auch wenn Sie zuerst abgewiesen werden: Es ist erstmal die Pflicht der angestellten Mitarbeiter bei der “Deutschen Rentenversicherung Bund” in Berlin, eine Auszahlung zu verhindern, denn die Rentenkassen sind ja bekanntlich leer.
Hier nun zum besseren Verständnis ein Berechnungsbeispiel:
Ehefrau, angestellt
Brutto 1.500ca. 22% Gesamt – Sozialversicherungsbeiträge = E 330
½ Arbeitgeber 165 E x 20 Jahre / 240 Monate = 39.600
½ Arbeitnehmer 165 E x 20 Jahre / 240 Monate = 39.600
Lassen Sie sich dieses Geld auszahlen, bevor die Rentenkassen leer sind und Sie nichts mehr von Ihrem Geld sehen. Investieren Sie hier besser in lohnenswerte überschaubare Investments, denn die Aussage “Die Rente ist sicher” ist und bleibt haltlos! Derzeit wird die Rente kontinuierlich jährlich weniger. Nullrunden u.v.m. warten da auf Sie.
Möglicherweise dauert dieser Auszahlungsablauf mehrere Monate, aber bedenken Sie es lohnt sich. Danach können Sie Ihr wertvolles sauer verdientes Geld in profitable Geldanlagen stecken und sind nicht mehr von den staatlichen Mitteln bzw. der Rente abhängig.
Sorgen Sie selbst für Ihr Alter vor. Übernehmen Sie die Verantwortung für Ihr Leben und warten Sie nicht auf die angeblich sichere Rente.
Greifen Sie zu, solange diese Möglichkeit der Auszahlung noch besteht.
Gerne sind wir auch bereit, Sie auf diesem Wege ein Stück zu begleiten bzw. bieten Ihnen hierzu den geeigneten Partner an, der Ihnen alles dafür Nötige in die Wege leitet, damit Ihnen keine Fehler passieren.
Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, dieses Procedere alleine zu durchlaufen.
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