Versicherungsverlauf der Rentenkasse sehr oft fehlerhaft
Wehren Sie sich gegen einen fehlerhaften Versicherungsverlauf.
Prüfen Sie die Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und sehen Sie gleichzeitig nach, ob sie noch alle An- und Abmeldungen Ihrer bisherigen Arbeitgeber, Schul- bzw. Studienbescheinigungen, Wehr- und Ersatzdienstzeiten oder sonstige freiwillige soziale Jahre als schriftlichen Nachweis haben. Dazu zählen auch Diplom- und Magisterzeugnisse oder die entsprechenden Immatrikulationsunterlagen.
Bei eventuellen Unklarheiten haben Sie so die Möglichkeit, die Fehlzeit oder Lücke im Rentenversicherungsverlauf zu dokumentieren und die Rentenkasse muss nachträglich eine Abänderung vornehmen. Außerdem ist bei späterer Antragstellung bisher noch gesetzlich vorgeschrieben, die Jahre der Rentenanwartschaft durch schriftliche Nachweise von ehemaligen Arbeitgebern, Schulen oder der Uni/Fachhochschule zu dokumentieren.
Auch Erziehungszeiten sind im Versicherungsverlauf der Rentenkasse klar und deutlich zu ersehen. Überprüfen Sie auch hier den zeitlich korrekten Eintrag im Versicherungsverlauf.
Zwar wird die Schul- bzw. Studienzeit neuerdings nicht mehr in die Rente eingerechnet, allerdings zählt diese nach wie vor bei der Anrechnungszeit mit und vermeidet Lücken.
Sie haben hier das Recht auf Mitteilung bzw. Nachmeldungen an die Rentenversicherung Bund, da ein Abgleich und Datenaustausch nicht automatisch an die Rentenbehörde durch die Universität oder Fachhochschule erfolgt.
Dies bringt zwar jetzt im Augenblick noch kein “bares” Geld, aber später erhebliche rentenrechtliche Vorteile.
Wichtig: Bei Erziehungszeiten wird von der Erziehungsgeldstelle ein Pauschalbetrag in die Rentenkasse eingezahlt. Das gleiche Prinzip gilt beim Elterngeld.
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