Keine Versicherungspflicht für Selbständige in der gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse können Selbständige umgehen
Wer sich hauptberuflich selbständig machen will oder bereits selbständig ist, unterliegt nicht der seit dem 01.04.2007 geltenden Pflichtversicherung in den gesetzlichen Krankenkassen.
Diese Regelung betrifft nicht nebenberuflich Selbständige, denn diese werden automatisch in die gesetzliche Pflichtversicherung der Krankenkassen übernommen. Hauptberuflich Selbständige können durch diesen geänderten persönlichen Status die Pflichtversicherung vermeiden und selbst wählen, ob und ab wann Sie in eine gesetzliche oder Private Krankenversicherung eintreten wollen.
Seit 01.07.2007 hat hier ein neues Gesetz Gültigkeit. Dies gibt vor, dass hauptberuflich Selbständige keine unbedingte Versicherungspflicht mehr in der Privaten Versicherung haben. Diese Personen, die bisher keiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung unterlagen, können nun verlangen in den Standardtarif der Privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Hierbei ist es egal, ob beim Antragsteller schon eine länger währende Krankheit vorliegt. Es dürfen hierfür auch keine gesonderten Risikozuschläge berechnet werden. Bei der Privaten Krankenversicherung darf durch den Versicherer keine Ablehnung erfolgen, wenn der Selbständige einen Antrag auf Aufnahme in den Standardtarif im eingetretenen Krankheitsfall stellt oder bereits eine längere Krankheit hat. Lediglich das Einräumen einer Karenzzeit von drei bis acht Monaten ist durch die Private Krankenversicherung gesetzlich zulässig. Dies gilt aber nur, wenn es sich hierbei um die Behandlungskosten handelt. Der Höchstbetrag für den Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung ist auf monatlich € 500 gesetzlich begrenzt.
Zusätzlich sollten Sie beachten, dass ab 01.01.2009 auch bei der Privaten Krankenversicherung eine gesetzliche Versicherungspflicht gilt.
Zusatztipp: Je früher Sie Ihren Antrag stellen, desto besser stellen Sie sich bei der Privaten Krankenversicherung. Je später der Antrag gestellt wird, desto höhere finanzielle Einbußen haben Sie zu verzeichnen.
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