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Überprüfung der Unterhaltsberechnung
10. Februar 2008
Überprüfung der Unterhaltsberechnung aufgrund Ihres derzeitigen mtl. Nettoeinkommens.
Bedenken Sie, daß die Unterhaltsfestetzung von damals, evtl. nicht mehr an die jetzige Situation angepaßt ist, dadurch dringend einer Überprüfung unterzogen werden muß.
Gleichzeitig sollten Sie folgende Punkte bei der Überprüfung berücksichtigen bzw. darüber nachdenken, welche nachfolgende Punkte bei Ihnen greifen und Berücksichtigung finden könnten, die sodann in Abzug gebracht werden können.
- Eigenbehalt bei Erwerbstätigkeit E 890
- Eigenbehalt bei Nicht-ErwerbstätigkeitE 770
- Evtl. Zusatzbelastungen durch Krankheit usw.
- Jetziger Familienstand, evtl. auch unterhaltsberechtigte Kinder aus 2. Ehe.
- Arbeitslosigkeit
- Neu-Selbständigkeit
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