Seit 01.01.2008 gibt es eine neue Regelleistung für Behinderte
Information durch das Amt gibt es kaum – Eigenwissen erforderlich
Seit 1. Januar 2008 ist der gesetzliche Rechtsanspruch für Behinderte auf die neue staatliche Regelleistung, das “persönliches Budget” in Kraft getreten.
Hervorgegangen ist dieses neue Gesetz aus einem Modellprojekt, das bereits seit 2006 lief und bisher beim jeweiligen Leistungsträger bundesweit beantragt werden konnte. In der 1 ½ jährigen Modellphase wurde das “persönliche Budget” als Kann-Leistung durch den Leistungsträger bewilligt. Somit wurde auch vielen behinderten Menschen diese staatliche Leistung versagt. Um diesem einen Riegel vorzuschieben, wurde das Modellprojekt geändert und in einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf “persönliches Budget” für behinderte Menschen umgewandelt.
Hiermit soll es behinderten Menschen möglich sein, weitestgehend für sich selbst zu sorgen.
Dadurch besteht auch für viele Menschen mit Behinderung die Chance und Möglichkeit, eigenständig Einkäufe zu tätigen, unabhängiger zu werden und kleinere Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder Begleitung zu Behördengängen oder ähnliches aus dem eigenen persönlichen Budget zu bestreiten. Ebenso hätten Behinderte somit eine eigene Entscheidungsfreiheit, ob Sie sich ambulant oder gar stationär betreuen lassen möchten.
Zusatztipp: Diese staatliche Regelleistung auf persönliches Budget steht generell allen behinderten Menschen seit 01. Januar 2008 zu. Allerdings müssen Sie selbst informiert sein und diesen Antrag stellen, denn automatisch erfolgt die Auszahlung dieses staatlichen Zuschusses nicht.
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