Gratisrente für “Nur”-Hausfrauen
Zusätzliche Riester-Rente für Nur-Hausfrauen ohne eigene Einzahlung
Viele Frauen hängen Ihren Job an den Nagel, sobald sich das erste Kind einstellt. Oftmals verzichten diese Mütter dann den Kindern zuliebe auf eine eigene Karriere und starten erst dann wieder durch, wenn die Kinder groß genug sind, sich alleine versorgen können oder gar erst, wenn die volljährigen Kinder aus dem Hause sind.
Natürlich passiert es dann öfters, dass der Wiedereinstieg in das Berufsleben aufgrund des Alters, der berufstypischen Veränderungen oder der nicht aktuellen Kenntnisse im jeweiligen Job nicht erfolgreich verläuft. Frustriert bleiben diese Frauen dann weiterhin zu Hause und erhalten somit später auch fast keine eigene Rente, da oft nur eine Berufstätigkeit vor den Kindern vorlag und somit auch nicht großartig in die Rentenkasse einbezahlt wurde.
Allerdings haben auch Nur-Hausfrauen die Möglichkeit, sich für später eine eigene kleine Rente zu sichern, denn Sie können nach Antragstellung eines Riestervertrages und Erfüllung der vorgegebenen Richtlinien und Bedingungen “geschenkte Rente” vom Staat erhalten. Hierbei müssen gewisse rechtliche Details beachtet werden, damit Sie in diesen Genuss kommen:
- Sie müssen verheiratet sein.
- Der Ehepartner muss bereits einen Riestervertrag abgeschlossen haben und mindestens 3 % des Brutto-Einkommens des Vorjahres einzahlen; ab 2008 sind es 4%.
Wie lukrativ letztendlich die eigene Riester-Rente für Hausfrauen später mal ist, zeigt nachfolgendes Berechnungsbeispiel:
| Alter | 30 J. | 40 J. | 50 J. |
| Laufzeit | 35 J. | 25 J. | 15 J. |
| Rentenbeginn im Jahre | 2042 | 2032 | 2022 |
| Auszahlung bei Rentenantritt | 30% Teil-Auszahlung | 30% Teil.-A. | 30% Teil.-A. |
| Lebenslange Rente pro Jahr | 511 Euro | 288 Euro | 138 Euro |
Hier handelt es sich zwar nur um eine kleine Rente, allerdings ist diese vom Staat finanziert und kostet Sie nichts, außer einem Vertragsabschluß.
Wichtig: Die Auszahlung des Riestervertrags erfolgt erst mit Rentenbeginn bzw. ab dem 60. Lebensjahr, mit Beginn der entsprechenden Altersrente oder auch bei Frührente. Hier jedoch nur auf vorherige Antragstellung an den Versicherer. Ebenso ist die Auszahlung aus dem Riestervertrag zu versteuern. Nach derzeitiger Gesetzesgrundlage liegt die Versteuerung bei 19%.
Zusatztipps: Wer für 2007 maximal 1.575 Euro und für 2008 den höchsten Betrag mit Euro 2.100 einzahlt, erhält auf Antrag die doppelten staatlichen Zuschüsse auf den Riestervertrag.
Schließt die Ehefrau als Nur-Hausfrau einen Riestervertrag ab, senkt dies die monatlichen Pflichteinzahlungsbeiträge des Ehemannes und Alleinverdieners erheblich.
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