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Ehrenamtliche Tätigkeit ab sofort steuer- und sozialversicherungsfrei
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeit zum Teil rückwirkend
Sind Sie nebenbei in irgendeiner Form ehrenamtlich in einem Sportverein, der Feuerwehr, bei den Rettungssanitätern oder sonstigen Vereinen im Einsatz und beziehen dadurch geringfügige Nebeneinnahmen, für die Sie bisher Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge zahlen mussten?
Dann beachten Sie die neue Gesetzgebung, die zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist.
Neuerdings dürfen all diese ehrenamtlich tätigen Personen bis zu 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei dazu verdienen. Auch dürfen diese Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit aus dem Jahre 2007 rückwirkend noch steuerfrei gestellt werden und fallen somit nicht unter das Einkommensteuergesetz.
Sollten Sie schon Steuern darauf gezahlt haben, können Sie aufgrund des Erlasses des neuen Gesetzes noch diese Steuern aus 2007 zurückholen. Die bereits gezahlten Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2007 sind leider nicht rückholbar. Das Gesetz zur Freistellung zur Sozialversicherung für ehrenamtlich Tätige gilt zum 01.01.2008 und stellt die bereits gezahlten Sozialversicherungsbeiträge nicht rückwirkend frei.
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