Kindergarten-Beiträge in verschiedenen Bundesländern gebührenfrei
Die heftige Debatte in der Politik hat dazu geführt, dass bestimmte Bundesländer Ihre Kindergartengebühren ab dem 5. Lebensjahr erlassen.
Vorangegangen war dieser Diskussion, dass Deutschland bei der PISA – Studie sehr schlecht abgeschnitten hat und fast schon das Schlusslicht unter den erfassten Ländern darstellte.
Hier soll nun eine Kindergartenpflicht für ab 5-jährige Kinder eingeführt werden, damit alle Kinder ab 5 Jahren mindestens ein Jahr bis zur entsprechenden Schulreife den Kindergarten besuchen und dadurch schon etwas auf die Schule vorbereitet werden können.
Außerdem soll dadurch die Integration von Kindern ausländischer Mitbürger vereinfacht werden, da diese sehr oft erhebliche Anfangsschwierigkeiten in der Schule aufweisen.
Da allerdings manche Kinder noch immer aus Kostengründen den Kindergarten nicht besuchen, wird hier eine neue gesetzliche Hilfestellung angeboten. Verschiedene Bundesländer, wie z.B. Rheinland-Pfalz machen es vor und erlassen den Eltern von 5-jährigen Kindern die Kindergartengebühren.
Sicher können die Kindergartengebühren auch durch eine betreffende Stelle des Jugendamtes oder durch die ARGE übernommen werden. Viele Eltern stellen diesen Antrag allerdings aus Scham oder falsch verstandenem Stolz nicht.
Um herauszufinden, ob Ihr Kindergarten zu den gebührenfreien Kindergärten gehört, stellen Sie einfach eine Anfrage an Ihre Kindergartenleitung oder an die Stadt bzw. Gemeinde Ihres Wohnbezirkes.
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