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Vorteile des pflichtversicherten Rentners gegenüber dem freiwillig versicherten Rentner
Unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen ist es auf Antrag bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse möglich, den freiwillig versicherten Rentner in einem pflichtversicherten Rentner umzuwandeln.
Fast jeder Rentner, der in der freiwilligen Krankenversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, wird in der Regel höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen, als wenn er der Pflichtversicherten Rentnergruppe angehören würde.
Bleibt natürlich die Frage, ob dieser Versichertenstatus in der gesetzlichen Krankenkasse als Rentner noch abänderbar ist oder ob diese freiwillige Krankenversicherung auf Lebenszeit vergeben wurde. Hier muss geklärt werden, ob die Vorversicherungszeit erfüllt wurde. Denn wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu neun zehntel gesetzlich krankenversichert war, kann auf Antrag wieder in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden.
Die Voraussetzungen zur Erfüllung der Vorversicherungszeit sind erfüllt, wenn Sie in diesem Zeitraum des Erwerbslebens freiwillig versichert und/oder pflichtversichert waren. Auch durch die Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse eines Angehörigen haben Sie Teilansprüche erworben. Hier ist es unabhängig davon, wie lange die einzelnen versicherten Zeiten in der Krankenversicherung andauerten. Wichtig ist nur, dass alle Zeiten gesamt den Neun-Zehntel-Anteil erfüllen.
Dieses Gesetz zur Rückführung der freiwillig Versicherten in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 01.04.2002 erlassen.
Wichtige Zusatzinfo: Waren Sie früher in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und können sich nun nicht erklären, wie Sie zum freiwillig Versicherten wurden? Dann überlegen Sie, ob Sie aufgrund Ihres erhöhten Bruttoeinkommens irgendwann in vergangener Zeit die gesetzliche Versicherungs-Pflichtgrenze überschritten haben und evtl. dadurch Ihr persönlicher Versichertenstatus geändert wurde. In diesem Fall konnten Sie in Ihrer Krankenkasse bleiben, wurden jedoch zum freiwillig Versicherten umgestuft. Auch durch Zeiten einer Selbständigkeit und gleichzeitiger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse entsteht der Status freiwillig Versicherter.
Waren Sie also letztendlich durch die vorgenannten Gegebenheiten freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, dann wird beim Eintritt in das Rentenalter der letzte Status übernommen.
Nachteile freiwillig versicherter Rentner:
Der freiwillig versicherte Rentner erhält von der Rentenkasse einen monatlichen hälftigen Zuschuss zu den gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser ist in der gleichen Höhe, wie bei einem Rentner mit den gleichen monatlichen Renteneinnahmen.
Der kleine Unterschied: Hier müssen die kompletten Einkommensverhältnisse offen gelegt werden. Alle Einnahmen Rente wie Nebenjob, Zinserträge, Miet- und Pachteinnahmen, Erbschaften usw. zählen zum Einkommen. Hier gibt es eine gesetzlich vorgegebene jährliche Offenlegungspflicht gegenüber den Krankenkassen, die Sie durch den Versichertenstatus eines freiwillig Versicherten nicht umgehen können. Sie sind zu diesen Angaben gesetzlich verpflichtet.
Der freiwillig Versicherte Rentner zahlt nun auf seine regulären monatlichen Renteneinnahmen Krankenversicherungsbeiträge, als auch auf die monatlich zusätzlich erwirtschafteten Einnahmen. Dies gleich in welcher Art diese entstanden sind.
Vorteile von pflichtversicherten Rentnern:
Der Pflichtversicherte Rentner erhält von der Rentenkasse einen monatlichen hälftigen Zuschuss zu den gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen.
Hier werden die Krankenkassenbeiträge nur auf die monatliche Rente gezahlt. Unabhängig davon, ob noch weitere Einnahmen wie einem Nebenjob auf 400- Euro-Basis, Zinserträge, Miet- und Pachteinnahmen oder ähnliches monatlich entstehen, bleibt der monatliche Krankenversicherungsbeitrag immer gleich. Auch im Nachhinein erfolgt keine jährliche Überprüfung durch die Krankenkasse.
Die Antragstellung und Überprüfung Ihrer Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenkasse ist kostenlos und unverbindlich und kann Ihnen bares Geld bringen. Es kann also eine Überlegung wert sein.
Viel Erfolg.
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