Staatliche Beihilfe für die Personenpflege
Die Pflege einer Person ist grundsätzlich beihilfefähig
Wird für die häusliche Pflege professionelle Hilfe benötigt und nimmt man diese auch in Anspruch, hat man das Anrecht einen Antrag auf Beihilfe zu stellen. Ebenso ist es bei Pflege durch die Nachbarn oder Angehörige. Dies steht jedem Antragsteller zusätzlich zum monatlichen Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse zu.
Nur wissen viele nicht, dass es diese Art der Beihilfe gibt und verschenken somit jeden Monat viel Geld an den Staat. Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen nun die Beihilfearten mit den unterschiedlichsten Pflegestufen klar aufgelistet.
Beihilfe für professionelle Hilfe:
| Pflegestufe | Pflegeeinsatz je Monat |
| 1 | 30 |
| 2 | 60 |
| 3 | 90 |
-
Beihilfe bei Pflege durch Nachbarn oder Angehörige:
| Pflegestufe | Beihilfe je Monat |
| 1 | 205 |
| 2 | 410 |
| 3 | 665 |
Beantragen Sie nun das Ihnen zustehende Geld. Worauf warten Sie noch?
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