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Kindergeldzuschlag ab 01.01.2008 unbefristet
Neues Gesetz zum Kindergeldzuschlag seit 01.01.2008 in Kraft
Bisher befristete Anträge auf Kindergeldzuschlag werden aufgehoben. Zwar sind die gesetzlichen Hürden sehr hoch und es ist generell sehr schwer Kindergeldzuschlag zu erhalten, aber immerhin wurde jetzt die bisherige Befristung auf bis zu 36 Bezugsmonate aufgehoben.
Das bisherige Gesetz, das zum 01.01.2005 erlassen wurde und zum 31.12.2007 endete, sah eine maximale Bezugszeit von bis zu 36 Monate und bis zu höchstens 140 Euro vor. Dieses Gesetz wurde nun zum 01. Januar 2008 geändert. Ab sofort wird jeder neue Antrag auf Kindergeldzuschlag nun entweder ganz abgelehnt oder unbefristet bewilligt.
Derzeit erhalten ca. 120.000 Personen in Deutschland Kindergeldzuschlag. Zum 31.12 2007 wären ca. 40.000 Anträge auf Kindergeldzuschlag, die bisher befristet bewilligt wurden abgelaufen. Bei diesen bestehenden bewilligten Anträgen hat der Gesetzgeber die bereits erteilte Bewilligung aufgehoben, so dass die betroffenen Personen nun weiterhin und fortlaufend Ihren Kindergeldzuschlag erhalten, ohne dass eine neue Antragstellung erforderlich ist.
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