Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse des Ehepartners auch bei hoher Abfindung
Haben Sie gerade eine hohe Abfindung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten und wollen nun in der Krankenkasse Ihres Ehepartners beitragsfrei mitversichert werden? Dann stehen die Chancen sehr gut, denn ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes in Kassel unter AZ. B 5b/ 8 KN 1/06 KR R bestätigt dies nochmals.
Ehegatten mit hoher Abfindungszahlung müssen in der Krankenversicherung des Ehepartners beitragsfrei aufgenommen werden, da eine einmalige Abfindungszahlung kein Einkommen im gewöhnlichen Sinne darstellt. Die Zahlung einer hohen Abfindung berechtigt die Krankenkassen nicht, den Gesamtbetrag auf einzelne oder mehrere Monate umzuverteilen, um dadurch die beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung der Krankenkasse des Ehepartners ablehnen zu können.
Nach dem Einkommensgesetz der Krankenkassen darf ein monatliches Einkommen von bis zu 350 Euro hinzuverdient werden. Wer einen Mini-Job ausübt, darf sogar bis zu 400 Euro im Monat hinzuverdienen. Somit sind einmalige Zahlungen in Form von Abfindungen als Einkommen in diesem Sinne ausgeschlossen.
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