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Kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse
Privat Versicherter muss bei höherem Einkommen Kinder oder sonstige Familienangehörige mitversichern lassen.
Verdient der privat Krankenversicherte Elternteil monatlich mehr, wird nach eingehender Prüfung der Familienangehörige entsprechend zugeteilt. In der Regel wird dem besser verdienenden Elternteil die Familienversicherung seines Kindes oder Familienangehörigen zugeordnet. Verdient jedoch der Privat Krankenversicherte unter der Entgeltgrenze in Höhe von Euro 3.975 monatlich, besteht jetzt noch die Möglichkeit, den Angehörigen in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei unterzubringen.
Liegt das Einkommen nur ein klein wenig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann muss dieser Familienangehörige privat mitversichert werden. Hierfür können ansonsten erhebliche monatliche Kosten entstehen, da die private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für jede Person separat einen eigenen Beitragssatz berechnet.
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